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Islam: Augenbrauen zupfen - Hinweise

Gläubige Mosleminnen halten sich an die Aussagen der Gelehrten.
Gläubige Mosleminnen halten sich an die Aussagen der Gelehrten.
Wenn Sie eine Frau sind und der Religion des Islam angehören, so stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob es erlaubt ist, im Islam die Augenbrauen zu zupfen.

Grundsätzliches zur Frage des Augenbrauenzupfens im Islam

  • Diese Frage muss sich im Prinzip jede betroffene Frau selber beantworten. Wenn Sie bei der Beantwortung allerdings Rücksicht auf die Ahadith und auf zahlreiche Aussprüche der Hanafi-Juristen nehmen, dann gibt es klare Hinweise zu diesem Thema. 
  • Hier wird klar zum Ausdruck gebracht, dass beispielsweise in der Mitte über der Nase zusammengewachsene Augenbrauen entfernt werden dürfen, da dies als ein Defekt angesehen werden kann. Außerdem ist es unschön anzusehen. 

Einige weitere Hinweise für Mosleminnen

  • Die Islam-Gelehrten betonen auch, dass Frauen einige „vereinzelte“ Haare zupfen dürfen, die sich direkt um die Augenbrauen herum befinden, wenn dies fehlerhaft aussieht. Eine verheiratete Frau soll keinen Abscheu bei ihrem Ehemann dadurch hervorrufen und darf diese Haare entfernen. 
  • Wenn eine Moslemin stark buschige Augenbrauen hat, dann darf sie diese auf eine normalere Größe ausdünnen, so die Gelehrten. Allerdings sollte sie hier große Vorsicht walten lassen, um nicht unter die Warnung der Hadith zu fallen. Sollten Sie sich hier nicht sicher sein, wie Sie die Größe festlegen können, dann wird darauf hingewiesen, lieber weniger wegzuzupfen. 
  • Im Islam ist es generell verpönt, stark ausgedünnte, unnatürlich gestaltete Augenbrauen mit ganz dünnen Linien zu tragen. Hier gilt wieder die Strenge der Ahadith. Diese Aussprüche des Propheten wurden nicht schriftlich vermerkt, aber doch zur Beantwortung jener Fragen herangezogen, die durch den Koran nicht konkret beantwortet werden. 
  • Einige Hanafi-Gelehrte haben zum Zupfen von Augenbrauen einen sehr strengen Standpunkt. Mulla ‘Ali al-Qari ist so beispielsweise der Meinung, dass das Zupfen von Gesichtshaaren verboten sei. Eine Ausnahme sei hier ein Damenbart. 
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