Was Sie benötigen:
- Berechtigtes Interesse
Die Veröffentlichung der Insolvenzen in den regionalen Tageszeitungen wurde vor einigen Jahren eingestellt. Angesichts einer Zahl von 40.000 Insolvenzen jedes Jahr in Deutschland und der steigenden Zahl von Verbraucherinsolvenzverfahren erschien es nicht mehr kostengerecht, sämtliche Insolvenzverfahren auf diese Weise zu veröffentlichen.
Insolvenzregister ist öffentlich einsehbar
- Gemäß § 9 Insolvenzordnung werden Insolvenzen nach wie vor öffentlich bekannt gemacht. Auf einer speziellen Internetseite des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfahlen werden im Auftrag aller Bundesländer Insolvenzmitteilungen auf elektronischem Wege zentral und länderübergreifend veröffentlicht.
- Auf dieser Internetseite können Sie nach Eingabe der persönlichen Daten des Unternehmens oder der Person, über die Sie Auskünfte benötigen, Einsicht in das Insolvenzregister nehmen.
- Sie finden dort Informationen über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, dessen Abweisung mangels Masse, seine Eröffnung und die Beendigung.
Details nur beim örtlichen Amtsgericht
- Weitere Auskünfte über Details des Insolvenzverfahrens sind dem Insolvenzregister nicht zu entnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich an das örtlich zuständige Insolvenzgericht wenden. Dort erhalten Sie persönlich Auskunft, wenn Sie selbst Verfahrensbeteiligter sind oder mindestens ein rechtliches Interesse an einer Auskunft geltend machen.
- Das Insolvenzregister wird am Tage mehrmals aktualisiert.
- Gemäß der Schuldnerverzeichnisverordnung werden Insolvenzanträge, die mangels Masse abgewiesen wurden, auch in das Schuldnerverzeichnis bei den örtlichen Amtsgerichten eingetragen. Auch dort müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, wenn Sie Auskunft wünschen.
Ein öffentliches Schuldnerverzeichnis mit den eidesstattlichen Versicherungen zahlungsunfähiger …
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