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Innovationsgrad - Begriffserklärung

Die Definition des Innovationsgrades
Die Definition des Innovationsgrades
Die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, kurz BWL, bietet eine große Bandbreite von fachlichen Begriffen, die uns im alltäglichen Leben immer wieder begegnen. Häufig übernehmen wir die Begriffe in unseren allgemeinen Sprachgebrauch, ohne den genaueren Sinn und die Bedeutung zu kennen. So ist es auch mit der Bezeichnung des Innovationsgrades.

Die Definition einer Innovation

In der Betriebswirtschaftslehre liegt bis heute keine allgemeingültige Definition für den Begriff der Innovation vor. Dennoch lassen sich einige Merkmale und Gesichtspunkte einer Innovation festlegen.

  • Wörtlich übersetzt bedeutet das Wort Innovation "Neuerung" oder "Erneuerung", was den Kern der Bedeutung schon zum Ausdruck bringt.
  • Bei einer Innovation geht es um die Erforschung, Entwicklung oder Fertigung eines neuartigen Produkts oder einer neuartigen Dienstleistung durch ein Unternehmen. Später muss diese Innovation umgesetzt und vom Verbraucher auch genutzt werden.
  • Meist entstehen Innovationen aufgrund eines technischen, wirtschaftlichen oder sozialen Wandels in der Gesellschaft und des Wirtschaftsmarkts. Der Grundbaustein einer jeden Innovation ist jedoch die Idee zu einer Veränderung.
  • Beispiele für Innovation sind z. B. die Dampflok, der Webstuhl, der Computer, das Smartphone oder die Tablett-PCs.

Die Beschreibung des Innovationsgrades

  • Der Innovationsgrad ist eine Funktion, um die Neuerung eines Produkts, Verfahrens etc. beurteilen und letzten Endes als Innovation oder Nicht-Innovation bezeichnen zu können.
  • In der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre existiert eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Ermittlung des Innovationsgrades. Von einfachen Unterscheidungen bis hin zu komplexen multidimensionalen Konzepten ist alles vertreten.
  • Häufig wird zur Ermittlung des Innovationsgrades jedoch eine einfache Skala mit fünf Innovationsgradstufen eingesetzt. Die erste Stufe bezeichnet ein neues oder grundlegend geändertes Produkt oder Verfahren. Die zweite Stufe bezieht sich auf deutlich verbesserte Produkte, Verfahren etc. In die dritte Stufe des Innovationsgrades werden alle Produkte und Verfahren eingestuft, die über neue oder verbesserte Zusatzkomponenten verfügen. Somit zählen alle Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen der Stufe eins bis drei zu den Innovationen.
  • Werden die Produkte den Stufen vier oder fünf zugeordnet, handelt es sich um keine Innovationen mehr, da sie nur über klar erkennbare Eigenschaftsvariationen oder über keine deutlich erkennbaren Eigenschaftsveränderungen verfügen.
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