Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist sehr sinnvoll, vor allem für Menschen, die in der Gastronomie arbeiten. Alle Menschen, die mit Lebensmitteln arbeiten oder arbeiten wollen, benötigen eine sogenannte Infektionsschutzbelehrung. Dann erst bekommen Sie das Gesundheitszeugnis.
04.04.2012
Iris Gödecker
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
- Gesundheitsamt
- Betriebsarzt
Das bedeutet die Infektionsschutzbelehrung
- Seit 2001 gibt es die Infektionsschutzbelehrung beziehungsweise das Infektionsschutzgesetz (IfSG).
- Das Gesetz ist besonders wichtig, wenn mit Lebensmitteln gearbeitet wird und auch wo Menschen arbeiten, die mit eventuellen Krankheitserregern (Bakterien oder Viren) in Kontakt kommen könnten.
- Dieses Gesetz regelt, welche Erkrankungen mit diversen Erregern meldepflichtig sind. Auch wird per Gesetz geregelt, dass die Tätigkeiten nur ausgeübt werden dürfen, wenn keine infektiösen Erkrankungen vorliegen.
- Es ist zusätzlich wichtig, dass Sie nach dem IfSG genau wissen, wie Sie sich bei einer eventuellen Infektion (zum Beispiel bei einer offenen Wunde) verhalten sollen. Darüber werden Sie belehrt, und diese Infektionsschutzbelehrung müssen Sie unterschreiben gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz.
- Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen (hierzu gehört auch ein Blutbild) wird entweder in einer betriebsärztlichen Praxis durchgeführt oder aber beim Gesundheitsamt des jeweiligen Wohnortes.
So bekommen Sie das Gesundheitszeugnis
- Sobald Sie mit Lebensmitteln hantieren, die tierischer Herkunft sind oder in entsprechenden Einrichtungen arbeiten, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 und die dazugehörige Infektionsschutzbelehrung.
- Werden Sie eingestellt, wissen Sie genau, was Sie erwartet, und wie Sie sich verhalten müssen, wenn es mal brenzlig wird.
- Jedes Jahr wird diese Belehrung vom Arbeitgeber wiederholt.
- Beim Gesundheitsamt und auch beim Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis. Vergessen Sie den Namen und die Adresse Ihres potenziellen Arbeitgebers nicht.
- Das Gesundheitszeugnis kostet in etwa zwanzig Euro und die Ausstellung einer Kopie etwa zehn Euro.
- Manche Gesundheitsämter möchten, dass der Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Dies sollten Sie aber individuell erfragen.

