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"In Partnerschaft lebend" - Bedeutung

Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Partnerschaften leben.
Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Partnerschaften leben.
Vor dem Gesetz gibt es einen Unterschied zwischen "nur mal so zusammen lebend" und "in Partnerschaft lebend", etwa wenn jemand jahrelang mit einem anderen Menschen zusammenlebte und dann eine Witwenrente bekommen möchte, wozu er seinen Anspruch vor Gericht einklagen muss.

Was Partnerschaft bedeutet

  • Wenn sich zwei Menschen zusammentun und eine sowohl soziale als auch sexuelle Gemeinschaft bilden, versteht man darunter Partnerschaft. Diese Gemeinschaft kann gleichgeschlechtlich oder gemischtgeschlechtlich sein.
  • Seit den 1970er Jahren des vergangenen Jahrhunderts bezeichnet "Partnerschaft" im modernen Sinn eine Beziehung zwischen zwei Menschen, die sexuell und dauerhaft sein soll. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Beziehung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen handelt oder nicht. Auch ob die beiden zusammenleben oder nicht, spielt keine Rolle. Auch eine Fernbeziehung fällt also unter den Begriff "Partnerschaft".
  • Sie ist also eine Ehe, aber auch eine eheähnliche Gemeinschaft, die gerne als "wilde Ehe" bezeichnet wird, sowie eine feste Beziehung zwischen zwei Menschen, die auf Liebe gründet.
  • Als Partnerschaft gilt auch eine Beziehung, die nur anfangs sexuell ausgerichtet ist. Wenn ein Paar dann sexuell inaktiv wird, kann es immer noch als "in Partnerschaft lebend" anerkannt werden. Ist eine Beziehung rein sexueller Natur, wird sie jedoch nicht als Partnerschaft bezeichnet, da der soziale Aspekt fehlt. 
  • Auch die Beziehung zwischen Geschwistern oder Freunden fallen nicht unter diesen Begriff, da in diesem Fall der sexuelle Aspekt außen vor bleibt.
  • Eine Lebenspartnerschaft wird im Volksmund als Homo-Ehe bezeichnet. Menschen verschiedenen Geschlechts gehen eine Ehe ein, Menschen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft.

Was "in Partnerschaft lebend" im Speziellen bedeutet

  • "In Partnerschaft lebend" ist eine Voraussetzung dafür, dass zwei Menschen nach dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft eine eheähnliche Gemeinschaft eingehen können und in den Genuss der Vorteile einer Ehe kommen. Das ist in Deutschland seit 2001 möglich.
  • In Deutschland gibt es nur die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft einzugehen, wenn ein Paar seine Beziehung rechtlich geordnet führen will.
  • Je nach Land bedeutet "in Partnerschaft lebend" etwas anderes. Als Anhaltspunkt: Der Zeitfaktor spielt eine Rolle, denn es kann beispielsweise bedeuten, drei Jahre zusammengelebt zu haben. Außerdem spielt noch eine Rolle, ob beide den gleichen Wohnsitz haben. 

Die einzelnen Fälle sind so verschieden, dass jeweils andere Faktoren hineinspielen, bevor das "Prädikat" "in Partnerschaft lebend" im gesetzlichen Sinn gültig ist. 

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