In einer Einfahrt parken - das sollten Sie dabei beachten

Möglichst nicht in einer Einfahrt parken Möglichst nicht in einer Einfahrt parken
In einer Einfahrt sollten Sie möglichst nicht parken. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sollten Sie den Anwohner fragen oder Kontaktdaten hinterlegen.
Martin Lembke
14.12.2011 Martin Lembke
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Die Parkplatzsituation ist mitunter sehr schwierig. Trotzdem sollten Sie nicht unbedingt in einer Einfahrt parken. Dadurch könnten Sie Anwohner behindern, auf die Straße zu gelangen. Die Anwohner hätten sogar das Recht, Ihren Wagen auf Ihre Kosten abschleppen zu lassen.

So könnten Sie in einer Einfahrt parken

  • Sie sollten nur dann in einer Einfahrt parken, wenn es absolut keine andere Parkmöglichkeit gibt.
  • Wenn Sie den Anwohner kennen, können Sie ihn natürlich fragen, ob er damit einverstanden ist. Auf jeden Fall sollten Sie ihm dann Ihre Handynummer geben, damit er Sie im Bedarfsfall anrufen kann. Es kann ja bei dem Anwohner auch eine Situation eintreten, dass er überraschend wegfahren muss.
  • Parken Sie in einer Einfahrt, die von mehreren Anwohnern genutzt wird, sollten Sie unbedingt einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe legen. Falls dann jemand die Einfahrt nutzen möchte, kann er Sie telefonisch erreichen.
  • Das geht natürlich auch nur, wenn Sie sich nicht zu weit von Ihrem Auto entfernt aufhalten. Wenn Sie erst nach einer halben Stunde eintreffen, wird der Anwohner mit Sicherheit sehr ärgerlich sein.
  • Sollten Sie mit einer ausdrücklichen Genehmigung der Anwohner in einer Einfahrt parken, müssen Sie darauf achten, dass andere Leute, die jemanden besuchen möchten, nicht auf der Fahrbahn halten müssen, weil Sie die Einfahrt versperren.

In einigen Einfahrten sollten Sie niemals parken

  • Es gibt Einfahrten, in denen Sie niemals parken sollten. Dazu zählen Einfahrten der Feuerwehr, der Polizei oder von Krankenhäusern.
  • Sobald Sie Einfahrten für Rettungsfahrzeuge blockieren, werden Sie nicht nur kostenpflichtig abgeschleppt, sondern Sie müssen auch noch mit einem Bußgeld rechnen.
  • Auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Einsatzwagen noch leicht an Ihrem parkenden Pkw vorbeikommt, machen Sie sich strafbar. Die Einfahrten für Einsatzfahrzeuge sind nämlich deshalb so breit gebaut, damit die Rettungswagen möglichst schnell auf die Fahrbahn gelangen.
  • Sobald Sie in einer derartigen Einfahrt parken, müssten die Rettungsfahrzeuge etwas langsamer fahren und würden durch Ihren Wagen behindert.
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