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In der Sonntagsruhe Lärm - so klären Sie friedlich

Ihre Sonntagsruhe ist gesetzlich geregelt.
Ihre Sonntagsruhe ist gesetzlich geregelt.
Nicht nur für den Rasenmäher, sondern auch alle anderen lärmenden Garten- und Arbeitsgeräte gilt die Sonntagsruhe. Nicht immer lassen sich lärmende Tätigkeiten vermeiden, dennoch ist es ärgerlich, wenn dadurch die Sonntagsruhe gestört wird. Die Geräte- und Maschinenlärmverordnung regelt, wo, wann und vor allem in welchem Umfang Lärm gestattet ist.

Was Sie benötigen:

  • Lärmschutzgesetz

Sonntagsruhe einhalten und wahren

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt, dass die darin aufgeführten Geräte, wie zum Beispiel Rasenmäher, Vertikutierer, Sägen usw. in Wohngebieten, Erholungsgebieten sowie Klinik-, Kur- und Pflegeeinrichtungen an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden dürfen. An Werktagen dürfen lärmende Geräte in der Zeit von 20:00 bis 7:00 nicht bedient werden.

  • Um die Sonntagsruhe zu wahren, hat der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie umgesetzt. Demnach dürfen am Sonntag keine lärmerzeugenden Maschinen und Geräte eingesetzt werden.
  • Sollte Ihre Sonntagsruhe dennoch gestört werden, ist das ärgerlich, denn Sie haben ein gesetzlich geregeltes Recht auf Ruhe und Erholung an Sonn- und Feiertagen. Zudem kann Lärmbelästigung die Psyche belasten und dadurch zu Erkrankungen führen.
  • Treten Sie daher an den Verursacher heran, wenn es sich um eine vermeidbare Lärmbelästigung handelt. Sicherlich ist das nicht immer ganz einfach, denn niemand möchte das nachbarschaftliche Verhältnis trüben.
  • Bleiben Sie vorallem ruhig und sachlich, denn eine friedliche Lösung ist in jedem Falle die Beste.
  • Weisen Sie Ihren Nachbarn darauf hin, dass Sie Ihre Sonntagsruhe benötigen, um auszuspannen.
  • Informieren Sie Ihn auch darüber, dass er an jedem beliebigen Werktag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15.00 bis 17:00 Uhr besonders lautstarke Arbeitsgeräte verwenden darf.

Der Lärmschutz ist gesetzlich geregelt

  • Ihre Sonntagsruhe ist durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gesetzlich geregelt. Sie enthält 57 detailliert aufgelistete Geräte und Maschinen sowie die Tage und Zeiten, an denen sie benutzt werden dürfen.
  • Tragen Gartengeräte ein EU-Umweltabzeichen dürfen sie, wie alle anderen Maschinen auch, an Werktagen, einschließlich Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 20:00 betrieben werden.
  • Beachten Sie jedoch, dass die Schutzzeiten zur Sonntagsruhe, durch das Landes- und Ortsrecht in verschiedenen Regionen auch anders geregelt sein kann.
helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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