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In der EU Autos kaufen - das sollten Sie beim Autokauf im Ausland beachten

Autokauf im Ausland kann sich lohnen.
Autokauf im Ausland kann sich lohnen.
Deutsche Autos zählen zu den besten in der Welt und sind entsprechend teuer. Sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtwagen können Sie in EU-Nachbarländern oftmals günstiger kaufen, nicht nur wegen eines geringeren Nettopreises, sondern auch wegen unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze. Beim Autokauf im Ausland sollten Sie sich jedoch vorab mit den dortigen Regelungen vertraut machen und sich vergewissern, dass die Zulassung in Deutschland später problemlos verläuft.

Autos in der EU kaufen: Rechtliches

  • Beim Kauf im Ausland gilt das jeweilige Recht des Staates, im Hinblick auf die Gewährleistungsbestimmungen bestehen jedoch innerhalb der EU inzwischen einheitliche Regelungen. Machen Sie sich jedoch klar, dass Sie im Falle eines Rechtsstreits im Ausland im Nachteil sind: Sie müssen dann einen Rechtsanwalt des jeweiligen Staates beauftragen und teure Reisen zum Termin einkalkulieren, während die Gerichtskosten je nach Land höher ausfallen können als in Deutschland.
  • Bei kostspieligen Autos machen Sie sich daher am besten vorab Gedanken, ob sich eine Auslandsrechtsschutzversicherung für Sie lohnt.
  • Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag Angaben über den Nettopreis, den Übergabetermin und gegebenenfalls die besondere Ausstattung des Fahrzeugs enthalten sind. Sofern Sie einen Neuwagen kaufen, sollte außerdem der Begriff „Neuwagen“ oder die Entsprechung in der Landessprache ausdrücklich erwähnt werden.
  • Falls Sie den Kaufvertrag in der Landessprache nicht verstehen, holen Sie unbedingt eine Übersetzung ein.
  • Lassen Sie sich bei der Übergabe neben den Schlüsseln und Fahrzeugpapieren auch das sogenannte CoC, Certificate of Conformity, aushändigen. Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug EU-Normen entspricht und innerhalb des Gebietes überall zugelassen werden darf.
  • Bei Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen, für die noch Herstellergarantie besteht, brauchen Sie weiterhin die Garantieunterlagen. Damit Sie später auch in Deutschland bei jedem Vertragshändler Garantieleistungen verlangen können, müssen in das Serviceheft die Fahrgestellnummer und das Übergabedatum eingetragen werden. Der Verkäufer muss außerdem seinen Stempel in das Heft setzen.


Überführung und Zulassung

  • Beachten Sie, wenn Sie Autos im europäischen Ausland kaufen, dass die Regelungen des Straßenverkehrsrechts nicht europaweit einheitlich sind. Prüfen Sie daher die Ausstattung des Fahrzeugs bewusst auf die Verkehrstauglichkeit in Deutschland. Sowohl hinsichtlich des Schadstoffausstoßes als auch der Sicherheitsausstattung können vor allem bei alten Fahrzeugen erhebliche Unterschiede bestehen.
  • Wenn Sie das Fahrzeug nach Deutschland fahren und nicht auf einem Anhänger transportieren möchten, brauchen Sie Überführungskennzeichen aus dem Kaufland. Vergewissern Sie sich vor dem Kauf bei der dortigen Behörde, ob Sie ein Überführungskennzeichen erhalten können. Zwar müssen die EU-Länder zu diesem Zweck Kennzeichen erteilen, dies funktioniert jedoch nicht überall problemlos. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, bitten Sie das Straßenverkehrsamt Ihrer Gemeinde in Deutschland ersatzweise um deutsche Kurzkennzeichen.
  • Vor der Zulassung eines Neuwagens in Deutschland müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach Einfuhr beim zuständigen Finanzamt eine „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung“ einreichen und 19 Prozent Umsatzsteuer statt der im Ausland geltenden abführen. Drucken Sie sich das Formular von der Internetseite Ihres Finanzamtes aus. Für Gebrauchtwagen besteht keine Umsatzsteuerpflicht.
  • Schließlich können Sie die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen und müssen dafür neben der Versicherungsbescheinigung und der Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer den Kaufvertrag, das CoC, die Fahrzeugpapiere und die Umsatzsteuererklärung vorlegen. Bei einem mehr als drei Jahre alten Gebrauchtwagen müssen Sie außerdem den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung einreichen.
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