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Immobilien-GmbH gründen - so geht's

GmbH ist als Rechtsform für größere Immobilienfimen durchaus denkbar.
GmbH ist als Rechtsform für größere Immobilienfimen durchaus denkbar.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilien-Firma zu gründen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Rechtsform. Zur Auswahl stehen Personen- (GbR, OHG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH). Bei Letzteren fällt ein erheblicher organisatorischer Aufwand und auch Kosten an. Allerdings kann das der Vorteil der Haftungsbeschränkung aufwiegen.

Wenn Sie gemeinsam Immobilien als Gewerbetreibender erwerben möchten, ist die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine sehr praktische Rechtsform, da die Gründung formlos erfolgen kann. Alle Beteiligten haften jedoch voll für mögliche Verbindlichkeiten und Kredite der GbR. Die steuerlichen Vorteile liegen bei den Personen.

Kapitalgesellschaft für die Verwaltung von Immobilien gründen

Die Rechtsform der GmbH erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Weit über 1 Million Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen. Ein wesentlicher Vorteil der Gesellschaft ist die beschränkte Haftung, bestimmt allein durch das Gesellschaftsvermögen. Das Gründen einer GmbH, egal ob als Handels-, Produktions- oder Verwaltungsunternehmen, läuft einfach dargestellt wie nachfolgend ab:

  • Als Erstes sollten Gesellschafter entsprechende Vorüberlegungen anstrengen. Sie benötigen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag und einen Notar, der die Beurkundung vornimmt. Eine weitere Frage ist das Aufbringen des Stammkapitals, mindestens 25.000 Euro Bar- und Sacheinlage.
  • Nach Unterzeichnung und Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages reicht der Notar die notarielle Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregistergericht ein. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens des Registergerichts erfolgt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und öffentliche Bekanntmachung der Eintragung.
  • Trotz einer Eintragung ins Handelsregister müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Beachten Sie außerdem, dass die Geschäftsfähigkeit und Haftung der GmbH nicht vor der erfolgten Eintragung in das Handelsregister besteht. 

Ist die Rechtsform GmbH aus steuerlicher Sicht optimal?

Wenn Sie beim Gründen einer Immobilien-GmbH lediglich ans Steuern sparen denken, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, weil es zu viele Details zu bedenken gilt.

  • Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das jede Rechtsform Vor- und Nachteile hat. Die eigentliche Entscheidung für eine Rechtsform obliegt somit Ihrer persönlichen Einschätzung und Ihren Wünschen. 
  • Der Kauf von Immobilien über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) hat sicherlich einige Vorteile. Die Haftung erstreckt sich somit nur auf das Vermögen der Kapitalgesellschaft. 
  • Sollte ein Verlust anfallen, wird dieser allerdings nicht Ihre persönliche Steuerschuld verringern. Lediglich von der Kapitalgesellschaft kann er genutzt werden.

Sie sollten in diesem Zusammenhang ebenso bedenken, dass sich Immobilien in einer persönlichen Verwaltung/GbR eigentlich durch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und nicht zuletzt durch den steuerfreien Verkauf bei einer Mindesthaltedauer von mehr als 10 Jahren rechnen. Diese Vorteile gelten nicht für eine Kapitalgesellschaft.

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