Im Urlaub einen Kindersitz mieten - so überprüfen Sie die Sicherheit

Ein Kindersitz muss sicher sein. Ein Kindersitz muss sicher sein.
Jüngere Kinder darf man, laut Gesetz, nur mit einem Kindersitz im Auto mitnehmen. Wenn Sie z. B. normalerweise kein Auto fahren oder Ihr Sitz kaputt ist, könnte es nötig werden, einen zu mieten. Hier können Sie nachlesen, auf was Sie dabei achten sollten.
Daniela Born
30.12.2011 Daniela Born
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • gültige Norm ECE 44/03 oder 44/04
  • richtige Gewichtsklasse
  • passender Kindersitz für das Automodell

Gerade in der Urlaubszeit ist man oft stundenlang zu seinem Reiseziel im Auto unterwegs. Wenn man ein Kind mitnehmen möchte, aber keinen Kindersitz hat, kann man sich diesen mieten. Laut Gesetz muss jeder Kindersitz gewisse Anforderungen erfüllen, damit seine Sicherheit gewährt ist. Überprüfen Sie den Kindersitz daher immer sofort, bevor Sie ihn mitnehmen und einsetzen.

Gesetzliche Regelungen für Kindersitze

  • Kinder bis 12 Jahre und mit einer Größe von bis zu 150 cm müssen bei der Fahrt im Auto über einen Kindersitz gesichert werden. Bei größeren Kindern handelt es sich jedoch nicht mehr um einen Schalensitz, sondern nur noch um eine Sitzerhöhung, damit der Gurt richtig sitzt.
  • Kindersitze müssen nach der ECE-Regelung 44 gebaut werden. Ebenfalls muss ein korrektes Prüfsiegel vorhanden sein. Nur dann sind sie amtlich genehmigt und zugelassen.
  • Ein Verwarnungsgeld von 30 € ist fällig, wenn Sie ein Kind nur mit einem normalen Sicherheitsgurt anschnallen. Fahren gleich mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto mit, kostet Sie das 35 €. Haben Sie ein Kind gar nicht angeschnallt, müssen Sie ein Bußgeld von 40 € bezahlen. Bei mehreren ungesicherten Kindern 50 €. Zudem erhalten Sie bei jeder dieser Straftaten einen Punkt in Flensburg. 
  • Ausnahmen gibt es nur in dem Fall, wenn Sie drei Kinder befördern möchten, aber nur zwei Kindersitze in Ihr Auto passen. Hier dürfen Sie dann das dritte Kind nur über einen Sicherheitsgurt sichern. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Kind mindestens drei Jahre alt ist.

Was Sie beim Mieten beachten sollten

  • Wenn Sie sich einen Kindersitz mieten, sollten Sie zunächst auf das Prüfsiegel schauen. Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 sind seit April 2008 verboten und es droht ein Bußgeld, wenn Sie sie trotzdem verwenden. Der Kindersitz sollte die gültige Norm ECE 44/03 oder 44/04 aufweisen. Hierbei handelt es sich um die ersten beiden Zahlen unter dem „E“ in der Prüfnummer (schwarz umkreist).
  • Achten Sie darauf, dass der Kindersitz, den Sie mieten, für das Gewicht Ihres Kindes geeignet ist. Auf dem Prüfsiegel finden Sie die nötigen Von-Bis-Angaben in kg angegeben. Normalerweise sollte eine Mietstelle aber vor der Vermietung nach dem Alter und dem Gewicht des Kindes fragen, um den passenden Sitz herauszugeben.
  • Zudem ist wichtig, dass Sie den richtigen Kindersitz für Ihr Automodell und Ihr Gurtsystem bekommen. Das hat mit den Airbags zu tun und damit, ob der Sitz durch den Sicherheitsgurt optimal befestigt werden kann. Sehen Sie hierzu am besten selbst noch einmal in den Herstellerangaben Ihres Fahrzeuges nach. 
  • Zu guter Letzt sollten Sie den Kindersitz vor dem Mieten auch auf sichtbare Schäden überprüfen. Sehen Sie sich den Sitz rundherum ganz genau an. Gerade bei Kindersitzen, die oft vermietet werden und vielleicht schon älter sind, könnten auch unter den Stoffbezügen Schäden vorhanden sein, die bei der Verwendung zu Sicherheitsmängeln führen könnten.


Wenn Sie auf all das geachtet und den Sitz vorschriftsgemäß eingebaut und gesichert haben, müsste das Kind gut gesichert mit in den Urlaub fahren können. Mieten Sie Sitze am besten bei vertrauenswürdigen Stellen.

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