- 01.12.2011 Thomas Detlef Bär
In Deutschland setzt sich der Versicherungsaußendienst aus mehreren und unterschiedlichen Vertriebsstrukturen zusammen. Sie können am Verkauf von Versicherungen als Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Tipp-Geber beteiligt sein. Üben Sie eine Tätigkeit als freier Handelsvertreter und reiner Tippgeber aus, entfällt eine Erlaubsnispflicht.
Krankenversicherungen im Nebengewerbe als Versicherungsvertreter oder Tipp-Geber vermitteln
- Sie werden als Versicherungsvermittler erlaubnispflichtig, wenn Sie gewerblich für Dritte Versicherungsschutz teilweise oder ganz beschaffen, ausgestalten oder Abwickeln. Nachzulesen ist diese Regelung im Paragrafen 34d / Abs. 1 der Gewerbeordnung.
- Dort ist auch aufgeführt, dass Sie als Tippgeber nicht unter eine Erlaubnispflicht fallen. Sie müssen in diesem Falle Ihre Tätigkeiten auf das Werben von Kunden beschränken, die bei einem Versicherungsvermittler (mit entsprechender Erlaubnis) Versicherungsverträge abschließen. Auch das Herstellen von Kontakten zu Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern bedarf keiner Erlaubnis.
- Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind auch Versicherungsgesellschaften und deren Angestellte. Das trifft in Ihrem Fall im Nebengewerbe für eine Krankenversicherung nicht zu. Sie können sich allerdings bei einem Versicherungsvermittler oder einem Versicherungsunternehmen anstellen lassen.
So erhalten Sie die Erlaubnis als Versicherungsvermittler
- In einem Erlaubnisverfahren wird die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden Vermögensverhältnisse, Haftpflichtversicherung sowie bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Vermittlung von Versicherungen geprüft.
- Wenden Sie sich an Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie wird das Erlaubnisverfahren durchführen und Sie erhalten gleichzeitig Antworten auf Fragen rund um das Thema Nebengewerbe Krankenversicherung.
- Sie müssen für die Gewerbeausübung eine entsprechende Zuverlässigkeit nachweisen. Sie benötigen als Antragsteller ein Polizeiliches Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Beide Dokumente beantragen Sie bei Ihrer Kommune (beim Bürgeramt, Bezirksamt).
- Sie müssen einen Sachkundenachweis vorlegen, der eine absolvierte Sachkundeprüfung vor der IHK oder ein entsprechender Berufsabschluss im Bereich Versicherungen / Finanzen sein kann.
- Damit weisen Sie nach, dass Sie über versicherungsfachliches Wissen verfügen, rechtliche Grundlagen kennen sowie in der Kundenberatung geschult sind.
- Für die Ausübung eines Nebengewerbes zum Vermitteln von Krankenversicherungen benötigen Sie neben der Erlaubnis und der Eintragung ins Vermittlerregister der IHK eine Steuernummer beim Finanzamt.
Starten Sie Ihre nebenberufliche Tätigkeit als Tippgeber und qualifizieren Sie sich kostenlos bei einem Krankenversicherung-Unternehmen zum Versicherungsfachmann mit IHK-Abschluss.