Im Mietvertrag steht "Renovierung bei Auszug" - das sollten Sie beachten

Renovierung nur nach Vereinbarung. Renovierung nur nach Vereinbarung.
Vielen Mietern ist nicht klar, in welchem Zustand sie die Mietwohnung bei ihrem Auszug an den Vermieter zurückgeben müssen. Dies gilt umso mehr, wenn im Mietvertrag nur von der Renovierung bei Auszug die Rede ist. Dabei geht es um das leidige Thema der Schönheitsreparaturen.
Volker Beeden
09.11.2011 Volker Beeden
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Als Mieter müssen Sie das Mietobjekt im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Der vertragsgemäße Zustand ergibt sich aus den Vereinbarungen im Mietvertrag.

Lesen Sie die Klausel in Ihrem Mietvertrag

  • Fast alle Mietverträge enthalten eine Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses und nach seiner Beendigung. Allgemein gilt, dass Sie die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben müssen, indem Sie sie übernommen haben.
  • Haben Sie selbst die Wohnung bei Ihrem Einzug renoviert, müssen Sie die Wohnung bei Ihrem Auszug in der Regel nicht noch einmal renovieren. Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch ist normal.

Renovierung darf nicht pauschal übertragen werden

  • Achten Sie auf die Formulierung im Mietvertrag. Heißt es dort, dass Sie bei Ihrem Auszug die Wohnung immer renovieren müssen, ist die Klausel unwirksam. Sie ist zu pauschal formuliert. Als Mieter würden Sie unangemessen benachteiligt sein, da es sein kann, dass Sie kurz zuvor renoviert haben oder die Wohnung oder einzelne Räume überhaupt nicht renovierungsbedürftig sind. Schließlich wird auch die Bausubstanz durch eine unnötige Renovierung belastet.
  • In diesem Sinne dürfte die bezeichnete Klausel "Renovierung bei Auszug" unwirksam sein. Sie benachteiligt Sie als Mieter unangemessen, da Sie ohne jede Einschränkung verpflichtet wären, bei Auszug zu renovieren. Die Rechtsprechung ist hier kompromisslos. Eine unwirksame Klausel kann nicht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden, die Sie zur Durchführung von Renovierungsmaßnahmen verpflichten würde.
  • Sie brauchen die Wohnung entsprechend dem gesetzlichen Leitbild allenfalls in dem Zustand zu übergeben, in dem Sie sie übernommen haben.
  • Es besteht insoweit keine Verpflichtung, dass Sie die Schönheitsreparaturen durchführen. Hierfür fehlt es an einer klaren Vereinbarung.

Besenrein übergeben bei Auszug

  • Zu Ihrer Rückgabepflicht gehört es zumindest, dass Sie die Räume von grobem Schmutz befreien und besenrein übergeben. Außerdem müssen Sie die von Ihnen vorgenommenen, baulichen Veränderungen, also Einbauten, Umbauten und Einrichtungen oder Installationen auf eigene Kosten rückgängig machen und beseitigen, es sei denn, Sie haben mit dem Vermieter oder Ihrem Nachmieter etwas anderes vereinbart.
  • Gut ist, wenn Sie nach ihrem Auszug mit dem Vermieter die Wohnung begehen und ein Übergabeprotokoll erstellen.
  • Um unnötige Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Wohnung tatsächlich in dem Zustand übergeben wird, in dem Sie sie übernommen haben und keine größeren Schäden zu verzeichnen sind. Bedenken Sie, dass der Vermieter ansonsten die Kaution zurückhalten kann und Sie sich unter Umständen auf einen jahrelangen Rechtsstreit einstellen müssten.
Diese Anleitung
Leser-Tipps Ihren Tipp zur Anleitung schreiben

1400 Zeichen verbleibend.