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Im Lebenslauf Zivildienst richtig angeben - so geht's

Zivildienst sollte nach den Ausbildungspunkten kommen.
Zivildienst sollte nach den Ausbildungspunkten kommen.
Bei einem Lebenslauf sollte alles an der richtigen Stelle sein, andernfalls kann das einen schlechten Eindruck machen. Falls Sie sich fragen wo und wie Sie den Zivildienst in Ihrem Lebenslauf unterbringen, können Sie hier nachlesen.

So wird der Wehrersatzdienst in den Lebenslauf eingefügt

  • Wenn man sich um eine Stelle bewirbt, braucht man in der Regel neben einem Bewerbungsschreiben auch einen Lebenslauf. Dieser soll Aufschluss über Ihre Person geben, gerade der Überblick über Schul-, Aus- und Weiterbildung sind wichtig. Auch die bisherigen beruflichen Tätigkeiten sind von großem Interesse.
  • Ein Lebenslauf sollte nach einem bestimmten Schema aufgebaut sein, damit nicht alle Informationen durcheinander geraten. Das Schema sieht in etwa wie folgt aus: Angaben zur Person, danach die zur Ausbildung und anschließen die Angaben zum Beruf. Unter den Informationen zur Person sollten Dinge wie die Kontaktdaten, Geburtsort und -datum, Familienstand und eventuell die Angabe von Ihren Kindern (nur Geschlecht, Alter und Anzahl) stehen.
  • Bei den Angaben zur Ausbildung sollten Schul-, Berufsaus- und Weiterbildung zu finden sein. Die Angaben über den Beruf sollten sich auf bisherige Tätigkeiten und Positionen beziehen. Unter dem Punkt Ausbildung sollten Sie auch den Zivildienst unterbringen. Setzen Sie nach den Punkten Schule und Ausbildung einen Punkt Zivildienst ein.
  • Hier geben Sie den genauen Zeitraum mit Jahr und Monat an. Bei der näheren Beschreibung des Zivildienstes sollten Ort, Tätigkeit und Firma bzw. Organisation angegeben sein. Der Zivildienst muss nicht unbedingt mit einer Kopie der dazugehörigen Zivildienstbescheinigung im Anhang belegt werden. Dies ist nur erforderlich, wenn es explizit verlangt wird.
  • Genau wie der Zivildienst wird auch der Wehrdienst angegeben. Der einzige Unterschied ist, dass die Angabe des Dienstgrades bei der Bundeswehr nicht fehlen darf.

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