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Hundesteuer für den Zweithund - die wichtigsten Fakten über die Abgabe kurz skizziert

Für das tierische Familienmitglied Hundesteuer zahlen
Für das tierische Familienmitglied Hundesteuer zahlen
Für viele Menschen ist der Vierbeiner ein Familienerstatz oder ein gleichwertiges Familienmitglied. Viele schätzen an ihren Hunden die Treue. Nicht zuletzt aus diesem Grund schaffen sich viele Menschen einen Zweithund an. Doch was ist bei der Anschaffung bezüglich der Kosten und der Hundesteuer zu beachten?

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die oben gestellten Fragen zum Thema "Zweithund und Hundesteuer".

Was eine Hundesteuer ist

  • Im Jahr 1796 wurde in Großbritannien die weltweit erste Hundesteuer eingeführt. Nach diesem Beispiel wurde viele Jahrzehnte später auch in Deutschland die Hundesteuer als Aufwandsteuer in das komplexe Steuersystem mit aufgenommen.
  • Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Damit muss der Besitzer das Halten seiner Hunde besteuern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer werden zur Finanzierung von allen kommunalen Angelegenheiten genutzt. Denn die Hundesteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe nach dem Prinzip der Gesamtdeckung. Des Weiteren steht der Hundesteuer keine bestimmte Leistung vonseiten der Gemeinde gegenüber.

Die Hundesteuer für den Zweithund

  • Die Hundesteuer wird immer auf den Zeitraum von einem Jahr berechnet und muss pro gehaltenen Hund gezahlt werden. Haben Sie also zwei Hunde, müssen Sie für beide Hunde separat eine Hundesteuer an Ihre Gemeinde zahlen. 
  • Die rechtliche Grundlage der Hundesteuer wird in den kommunalen Hundesteuersatzungen geführt. Ausnahme sind die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Hier gilt ein Hundesteuergesetz. In Deutschland gibt es nur noch wenige Gemeinden, in denen keine Hundesteuer erhoben wird, z. B. Eschborn.
  • Der Steuersatz für den Erst- und auch den Zweithund kann von Gemeinde zu Gemeinde teils sehr stark variieren, da die Gemeinden für sich die Höhe des Satzes festlegen. Deshalb sollten Sie sich am besten direkt vor Ort über die Höhe des Satzes für einen Zweithund informieren. In der Regel liegt der Satz für einen Zweithund deutlich höher als für einen Ersthund.
  • Dem höheren Steuersatz können Sie entgehen, indem Sie den Zweithund auf eine andere Person, z. B. Ihren Freund, Mann oder Ihre Eltern anmelden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie zusammen mit diesen Personen in einem Haushalt leben oder nicht.
  • Neben der Staffelung des Steuersatzes nach der Anzahl der Hunde fällt für Hunde einer bestimmten Rasse häufig auch ein erhöhter Steuersatz an, so z. B. für Kampfhunde.
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