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Hundegebell - so gehen Sie gegen die Ruhestörung vor

Hundegebell - so gehen Sie gegen die Ruhestörung vor1:27
Video von Be El1:27

Hunde die bellen beißen zwar nicht, allerdings kann Hundegebell zu einer Ruhestörung führen. Vor allem wenn eine gewisse Lautstärke und Dauer überschritten wird. Erfahren Sie hier, was Sie gegen die Störung tun können.

Hundegebell - wann Hunde bellen dürfen, ohne zu stören

  • Hundegebell in der Nachbarschaft müssen Sie nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit akzeptieren. Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass Hundehaltung grundsätzlich mit einer gewissen Geräuschimmission einhergeht, jedoch müssen Sie als Nachbar nicht jedes Gebell hinnehmen.
  • Grundlage für die Einschränkungen für Hundegebell liefert das örtliche Immissionsschutzrecht. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. So ist z. B. nicht in allen Gemeinden eine Ruhephase für die Mittagszeit bestimmt. Diese kann sich aber gegebenenfalls durch Ihre Hausordnung ergeben, falls Sie in einem Mietshaus leben sollten.
  • Die Nachtruhe sollte aber dennoch eingehalten werden. Hundehalter haben daher dafür zu sorgen, dass ihre Hunde in der Zeit von ca. 19:00 Uhr abends bis um 06:00 - 07:00 Uhr morgens nicht oder zumindest nicht dauerhaft bellen.
  • Für die Hunde, die dauerhaft bellen geltend zusätzliche Einschränkungen, da das Dauerkläffen bei einer gewissen Lautstärke durchaus für andere Personen als gesundheitsgefährdend eingestuft werden kann.
  • Entsprechend dürfen solche Hunde nicht länger als zehn Minuten am laufenden Band bellen und dürfen auch über den kompletten Tag verteilt nicht mehr als dreißig Minuten insgesamt bellen. Zu diesem Thema haben auch bereits das OLG Hamm und das LG Braunschweig (AZ: 7 S 132/74) entsprechende Urteile gefällt
  • Zur Ruhestörung zählen nicht nur das laute Gebell, sondern auch das dauerhafte Winseln und Jammern des Tieres.

So gehen Sie bei Ruhestörungen vor

Nachbarn sind prinzipiell zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Jedoch muss es nicht immer gleich der gerichtliche Schritt sein, um dem Nachbarn seine Verpflichtungen aufzuzeigen.

  • Versuchen Sie sich doch zunächst gütlich zu einigen und suchen Sie das Gespräch mit dem Hundebesitzer. Das vermeidet im besten Fall einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit.
  • Bleibt der Hundebesitzer hartnäckig, bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als die Polizei bzw. das Ordnungsamt zu rufen.
  • Für eine dauerhafte Beseitigung der Ruhestörung haben Sie je nach Intensität des Gebells und je nachdem wie sehr die Ruhezeiten überschritten werden, einen Anspruch auf Unterlassung. Dieder kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.