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Hund anmelden - so melden Sie Ihren Hund für die Hundesteuer an

Egal wie klein, jeder Hund muss, beim Finanzamt angemeldet werden.
Egal wie klein, jeder Hund muss, beim Finanzamt angemeldet werden.
Sie sind auf den Hund gekommen oder mit ihrem Vierbeiner umgezogen? Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie ihren Hund für die Hundesteuer anmelden.

Wo melde ich meinen Hund an?

  • Die Hundesteuer ist eine Steuer, die von der jeweiligen Gemeinde oder Kommune einmal im Jahr erhoben wird. Die Höhe der Steuer kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein (von 10€ bis ca. 170€). Des Weiteren gibt es Unterschiede, ob es Ihr erster Hund ist oder ob Sie schon Hunde haben. In manchen Städten steigen die Kosten pro Hund je mehr Hunde Sie haben. Andere Städte wiederum erheben keine Kosten für weitere Hunde.
  • Am besten ist es immer sich vorab zu informieren, eine gute Seite um nachzuschauen ist www.tiervermittlung.de. Vergünstigungen oder Befreiungen von der Steuer gibt es auch, zum Beispiel für Blindenhunde, Wachhunde, Zuchthunde und Ähnliches. Auch gibt es eine Steuervergünstigung für Leute mit niedrigem Einkommen. Auf der anderen Seite gibt es höhere Steuersätze für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind. Welche Rassen in welchem Bundesland auf der Liste stehen, können sie in dieser Rassenliste sehen.  

Hundesteuer bezahlen - so geht's

    • Ein Hund muss spätestens einen Monat, nachdem man ihn bekommen hat, angemeldet werden. Hierfür gibt es im hiesigen Finanzamt Anmeldeformulare. In diesem Anmeldeformular müssen Angaben über die Rasse, Herkunft und ihre Person gemacht werden. Wenn man diese ausgefüllt und eingereicht hat, bekomm man nach kurzer Zeit eine Steuermarke. Diese Steuermarke muss gut sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden, sodass man bei einer Kontrolle sehen kann, ob der Hund angemeldet ist oder nicht. 
    • Bei einem Umzug muss man seinen Hund in der alten Stadt abmelden und in der neuen Heimat wieder anmelden. Für die Abmeldung reicht meist ein formloses Schreiben. Ferner muss der Hund bei Weggabe oder im Todesfall ebenfalls abgemeldet werden. In diesen Fällen muss die Adresse des neuen Halters oder ein Dokument, das den Tod bestätigt, beigefügt werden.
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