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Honorartätigkeit anmelden - das müssen Sie beachten

Korrekte Meldung ans Finanzamt
Korrekte Meldung ans Finanzamt © bbroianigo / Pixelio
Sie bekommen die Möglichkeit, eine Arbeit auf Honorarbasis anzunehmen und fragen Sich nun, wie Sie die Honorartätigkeit anmelden müssen. Erfahren Sie hier, was zu tun ist.

Honorartätigkeit - gewerblich oder freiberuflich? 

  • Wer eine Honorartätigkeit annimmt, muss sich zunächst darüber im Klaren sein, dass er damit eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Speziell Städte und Gemeinden scheuen davor, Arbeitskräfte einzustellen, und sei es auf 400,00 EUR -Basis, und bieten statt dessen Honorarverträge an.
  • Zunächst müssen Sie herausfinden, ob Sie eine freiberufliche Honorartätigkeit ausführen, oder eine gewerbliche.
  • Werfen Sie dazu einen Blick in den § 18 des Einkommensteuergesetzes. Dort sind die freiberuflichen Tätigkeiten aufgeführt.

Die Tätigkeit richtig anmelden

  • Wenn Sie wissen, wie die Honorartätigkeit einzuordnen ist, gilt es, die Tätigkeit anzumelden.
  • Wenn Sie einen gewerblichen Beruf ausführen möchten, dann führt Sie Ihr erster Weg zum Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, wo Sie zunächst ein Gewerbe anmelden. Formulare gibt es im Internet oder vor Ort. Die Kosten liegen bei 15,00 EUR - 30,00 EUR, je nach Gemeinde.
  • Nun ist das Finanzamt dran. Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt bereits von der Anmeldung. Allerdings ist es Ihre Aufgabe, sich den steuerlichen Erfassungsbogen zu besorgen, da nur wenige Finanzämter das noch von sich aus tun. Als Freiberufler reicht eine formlose Mitteilung an das Finanzamt, ab wann Sie welche Tätigkeit aufnehmen möchten und man wird Ihnen den Erfassungsbogen zuschicken.
  • Diesen füllen Sie dann bitte sorgfältig aus und senden ihn an das Finanzamt zurück. Man wird Ihnen dann eine Steuernummer zuweisen, mit der Sie später Ihre Honorarabrechnungen erstellen können.
  • Als Gewerbetreibender wird sich auch die IHK bei Ihnen aufgrund der Gewerbeanmeldung melden. Sie müssen sich dort also nicht gesondert anmelden.
  • Denken Sie aber daran, Ihre Krankenkasse davon zu informieren, dass Sie nun selbstständig tätig sind. Wenn Sie mit Ihrem neuen Einkommen nicht mehr in der Familienversicherung versichert werden könne, müssen Sie sich ggf. selbst versichern.
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