Alle Kategorien
Suche

Hochzeit - das Finanzamt richtig informieren

Melden Sie Ihre Hochzeit auch dem Finanzamt.
Melden Sie Ihre Hochzeit auch dem Finanzamt.
In Ihrem Herzen entsteht nach einiger Zeit eine starke emotionale Verbindung zu Ihrem Partner. Dann ist es nicht verwunderlich, dass Sie dieses Gefühl mit einer Hochzeit krönen wollen. Dafür müssen Sie anschließend einige Behördengänge unternehmen. Zu diesen zählt auch der Gang zum Finanzamt.

Nach der Hochzeit müssen Sie sich richtig anmelden

Damit Sie ordnungsgemäß gemeldet sind, müssen Sie sich nach der Hochzeit bei einigen Institutionen melden, dazu gehört unter anderem das Finanzamt.

  1. Sie müssen auf jeden Fall Ihren Arbeitgeber über die Hochzeit informieren. Dies hängt mit der Besteuerung Ihrer Einkünfte zusammen.
  2. Des Weiteren ist der Gang zur Gemeinde sehr wichtig. Hier hinterlegen Sie die Änderungen mittels der Heiratsurkunde. Die Mitnahme der Steuerkarte ist seit der Rationalisierung weggefallen.
  3. Geben Sie die simple Änderung Ihres Namens bekannt. Dabei hilft Ihnen die Nennung Ihres vorherigen Namens. Auch beim Finanzamt sollten Sie dies anführen und am besten noch die Steuernummerzuweisung angeben.
  4. Lassen Sie die notwendigen Änderungen gleich bei beiden Partnern vornehmen. So ersparen Sie sich zusätzliche Wege.

Melden Sie sich umgehend beim Finanzamt um

Nach Ihrer Hochzeit gewinnen Sie einige Pflichten wie auch Rechte dazu. Insbesondere für die Besteuerung Ihrer Einkünfte ist daher der Weg zum Finanzamt unausweichlich.

  1. Dies können Sie separat per Änderungsmitteilung vollziehen. Dann werden Ihre neuen Daten in Ihre Stammdatei übertragen.
  2. Um diesen Bürokratieprozess zu fördern, hilft Ihnen ein aktueller Personalausweis oder die Heiratsurkunde weiter.
  3. In der Regel meldet Ihr Einwohnermeldeamt die Veränderungen an alle wichtigen Behörden. Bei dieser Anmeldung wählt das Amt jedoch meistens die Steuerklassen 4 für beide Ehepartner.
  4. Für eine Steuerklassenkombination aus 3 und 5 müssen Sie daher selbst Initiative ergreifen und dies beim Finanzamt melden.
  5. In diesem Zuge können Sie dann auch das Faktorverfahren wählen. Dies bezieht sich auf die Anteile des gesamten Familieneinkommens.
  6. Zudem tragen Sie in Ihrer nächsten Steuererklärung das Hochzeitsdatum ein. Dann ist es einfacher, wenn die Informationen schon existieren.

Sie erhalten mit einer Hochzeit dann verschiedene Änderungen in der Besteuerung. Nach der Meldung beim Finanzamt bekommen Sie den Splittsteuersatz rückwirkend auf das Jahr angerechnet.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
Teilen: