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Heizöl auf Rechnung - was Sie dabei beachten sollten

Bestellung auf Rechnung bedingt Zahlungsfähigkeit.
Bestellung auf Rechnung bedingt Zahlungsfähigkeit.
Irgendwann ist der Tank leer. Meist dann, wenn das Geld knapp ist. Kaufen Sie Heizöl auf Rechnung, achten Sie darauf, dass Sie kein Eigentor schießen und sich noch mehr Probleme einhandeln, wie wenn Sie gar nicht heizen würden.

Der Händler liefert Ihnen Heizöl auf Rechnung, wenn er davon überzeugt ist, dass Sie den Auftrag bezahlen werden. Damit sind gewisse Umstände verbunden.

Auf Rechnung bestellen bedeutet, dass Zahlungsfähigkeit besteht

  • Wenn Sie Heizöl bestellen und nicht in bar bei der Lieferung bezahlen möchten, sollten Sie davon ausgehen dürfen, dass Sie die Lieferung bezahlen können. Haben Sie finanzielle Schwierigkeiten und können die Rechnung nicht zeitgerecht bezahlen, setzen Sie sich dem Verdacht des Betrugs aus. Der Händler könnte Ihnen den Vorwurf machen, Sie hätten wissen müssen, dass Sie die Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig werden bezahlen können.
  • Außerdem wird Ihnen der Händler künftig kein Heizöl mehr auf Rechnung liefern und auf Barzahlung bestehen.
  • Im Zweifel und im Idealfall bestellen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur so viel Heizöl, wie Sie tatsächlich in bar bezahlen oder überweisen können.
  • Sie müssen damit rechnen, dass der Händler vor der Belieferung Ihre Bonität überprüft und eine Auskunftei befragt.

Zahlungsweise klar verabreden

  • Sie sollten bei der Beauftragung auch klar verabreden, dass Sie auf Rechnung bestellen. Ist das Öl erst im Tank, bekommen Sie Probleme, wenn der Händler Bargeld fordert.
  • Im Idealfall bestellen Sie zusammen mit Nachbarn oder anderen Wohnungseigentümern. Je größer die Menge, desto günstiger der Lieferpreis. Achten Sie darauf, dass die Abrechnung anteilig auf Ihren Namen ausgestellt wird und Sie nicht das Heizöl der anderen mitbezahlen müssen.

Mieter sollten Heizöl selbst bestellen

  • Haben Sie eine Wohnung vermietet, kommt es darauf an, wer nach dem Mietvertrag für den Heizölbestand verantwortlich ist. Ist der Mieter verpflichtet, sollte er selbst das Heizöl bestellen. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass der Mieter in Ihrem Namen Heizöl auf Rechnung bestellt, vor allem dann nicht, wenn der Mieter nur unregelmäßig die Mieten bezahlt.
  • Achten Sie darauf, dass der Händler eine ordnungsgemäße Kostenrechnung übergibt. Diese ist Grundlage für die Nebenkostenabrechnung mit Ihrem Mieter.
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