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Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung einlegen - was Sie dabei beachten sollten

Beim Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung sollten Sie einiges beachten.
Beim Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung sollten Sie einiges beachten.
Jedes Jahr flattert den Mietern die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Dann kommt der große Schock, weil zumeist eine Nachzahlung fällig wird. Insbesondere die Heizkostenabrechnung gibt oft Grund zu heftigem Streit zwischen Mieter und Vermieter. Wenn Sie feststellen, dass irgend etwas bei der Heizkostenabrechnung nicht stimmen kann, sollten Sie Widerspruch einlegen.

Was Sie benötigen:

  • Heizkostenabrechnung
  • Nicht nur in Häusern mit wenigen Mietern gibt es oftmals Zoff wegen der Heizkostenabrechnung. Besonders die Mieter von Mehrfamilienhäusern sind hiervon sehr oft betroffen. Ein Grund hierfür ist, dass es dort zumeist Wohnungen gibt, die leerstehen oder ein häufiger Mieterwechsel vonstatten geht. Hier ist dann ein Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung vorprogrammiert.

 Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung - das sollten Sie beachten

  • Zuerst sollten Sie wissen, dass die Widerspruchsfrist gegen die Heizkostenabrechnung 12 Monate beträgt. Dies gibt Ihnen aber trotzdem nicht das Recht die Zahlung ebenfalls 12 Monate zurückzuhalten. Eine eventuelle Nachzahlung ist trotzdem sofort fällig.
  • Schon allein aus diesem Grund sollten Sie Ihre Heizkostenabrechnung schnell prüfen und dann dem Vermieter die Gründe für Ihren Widerspruch mitteilen.
  • Der Abrechnungszeitraum sollte immer 12 Monate betragen. Prüfen Sie deshalb zuerst, erstens ob die Abrechnung nahtlos an die vorherige Abrechnung anschließt und ob der Zeitraum exakt 12 Monate beträgt. Wenn dies nicht der Fall ist, ergeben sich hierbei schon Differenzen bei der Berechnung.
  • Die Heizkostenabrechnung muss außerdem die verbrauchte Energiemenge sowie die hierfür angefallenen Kosten enthalten. Wenn dies nicht gegeben ist, ist die Abrechnung nicht gültig und eine Nachzahlung muss nicht geleistet werden.
  • Die Energiekosten für den Betrieb einer Heizungsanlage sowie die notwendige Wartung gehören zu den umlagefähigen Kosten einer Heizung.
  • Lassen Sie sich bei Ungereimtheiten bezüglich Ihrer Heizkostenabrechnung von Ihrem Vermieter immer die Unterlagen vorlegen. Er ist verpflichtet Ihnen Einsicht zu gewähren, sodass Sie die Angaben überprüfen können.
  • Bei Mieterwechseln sowie Leerstand von Wohnungen ist es immer angeraten, dass Sie bevor Sie Widerspruch einlegen, Ihre Heizkostenabrechnung überprüfen lassen.
  • Die Überprüfung Ihrer Heizkostenabrechnung können Sie bei Ihrem zuständigen Mieterschutzbund oder Mieterverein vornehmen lassen.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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