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Heirat und Steuerklasse - rückwirkend Steuervergünstigungen wahrnehmen

Verheiratete Arbeitnehmer können die Steuerklasse wählen.
Verheiratete Arbeitnehmer können die Steuerklasse wählen.
Ein Wechsel der Steuerklasse ist Ehepaaren unter Umständen bis zum 30.11. eines jeden Jahres möglich. Wenn man heiratet, können beide Partner entweder bei getrennter Veranlagung die Steuerklasse behalten oder bei gemeinsamer Versteuerung der Einkommen eine Steuerklassenkombination wählen. Rückwirkend für ein Steuerjahr (Jahr der Heirat) können Sie steuerliche Vorteile im Rahmen der Einkommensteuererklärung erhalten.

Der Dezember gehört für eine Heirat aus steuerlichen Gründen zu oft gewählten Monaten. Wer bis zum 31.12. heiratet, erhält rückwirkend ab 01.01. des gleichen Jahres die steuerlichen Vergünstigungen Verheirateter.

Nach der Heirat Steuerklasse ändern 

  • Wenn Sie als Steuerzahler durch Heiraten gewisse Steuern sparen möchten, dann müssen Sie das richtig angehen. Ledige Personen müssen ihre Einkünfte entsprechend der Grundtabelle versteuern.
  • Ehepaare hingegen haben die Möglichkeit, günstigere Regelungen zu wählen, das heißt, Besteuerung nach der Splitting-Tabelle. Um die Splitting-Tabelle nutzen zu können, reicht eine kirchliche Trauung allein nicht aus. Die Heirat muss zwingend standesamtlich erfolgen.
  • Wenn Sie die Lohnsteuerklasse ändern möchten und eine steuerliche Zusammenveranlagung erreichen wollen, dann müssen Sie die standesamtliche Trauung nachweisen.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, sich vor der standesamtlichen Heirat kirchlich trauen zu lassen. Seit 2009 können Sie das Ehegattensplitting dann noch rückwirkend nutzen, wenn Sie im selben Jahr einer kirchlichen Trauung noch offiziell heiraten.
  • Den Heiratstermin sollten Sie deshalb genau bedenken, denn selbst eine Trauung am 31.12. reicht für ein Wirksamwerden des günstigeren Splittingtarifes für ein fast abgelaufenes Kalenderjahr aus.

Steuervergünstigungen rückwirkend für das Steuerjahr möglich

  • Rückwirkend können Sie eine Steuerklasse nicht ändern. Erst mit dem Termin Ihrer standesamtlichen Trauung gelten Sie als Verheiratete und Arbeitnehmer und dürfen die Änderung ihrer Steuerklasse beantragen.
  • Sie können eine Steuerklassen-Kombination IV/IV oder III/V wählen. Der Eintrag der Steuerklasse auf der elektronischen Lohnsteuerkarte wird vom Finanzamt vorgenommen.
  • Selbst wenn Sie nicht sofort die Steuerklasse ändern, hinsichtlich der Jahressteuerschuld hat das keinen Einfluss. In dem einer Änderung folgenden Monat macht sich das an der Höhe des Lohnsteuerabzuges bemerkbar.

Für das Steuerjahr reichen Sie eine Einkommensteuererklärung ein, auf deren Basis das Finanzamt eine Steuerschuld oder ein Guthaben ermittelt.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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