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Hausnotruf - Kosten erstattet bekommen, so geht's

Wer sich vor dem Kauf informiert hat, braucht vor den Kosten nicht die Augen zu verschließen.
Wer sich vor dem Kauf informiert hat, braucht vor den Kosten nicht die Augen zu verschließen.
Ein Hausnotrufgerät kann den Betroffenen ein großes Maß an Sicherheit bieten. Die Kosten von Hausnotruf brauchen Sie bei bestimmten Voraussetzungen nicht selber tragen. Vor dem Erwerb sollten Sie sich die Übernahme der Kosten für ein Hausnotrufgerät schriftlich bestätigen lassen. So schaffen Sie sich Gewissheit.

Was Sie benötigen:

  • eine Bescheinigung über die Notwendigkeit
  • einen Antrag
  • Kostenvoranschlag von Hausnotruf

Sollten Sie eine Pflegestufe besitzen, besteht in den meisten Fällen der Anspruch für das Hausnotrufgerät. Doch auch hier muss erst ein Antrag gestellt werden.  Am besten, wenn vorhanden sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst. Dort weiß man die Kosten und die Adressen, um genauer über Hausnotruf informiert zu werden. Über dem Pflegedienst können Sie dann auch den Antrag zur Erstattung der Kosten für Hausnotruf bei Ihrer Pflegekasse machen.  Auch wer eine Pflegestufe besitzt, sollte sich die medizinische Notwendigkeit von seinem Arzt als Rezept oder  Attest bescheinigen lassen.  Der Pflegedienst wird der Pflegekasse hierzu einen kurzen Bericht schreiben.

Hausnotruf - Kostenübernahme ohne Pflegestufe

  • Wenn Sie nicht in einer Pflegestufe sind, sollte vor den Erwerb eines Hausnotrufgerätes unbedingt im Vorfeld Ihre zuständige Krankenkasse angerufen werden.  Die Übernahme der Kosten ist von Krankenkassen zu Krankenkasse unterschiedlich.
  • Dann brauchen Sie, um dem Anliegen Gewicht zu geben, von Ihrem Arzt ein Rezept, dass die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Dieses Rezept reichen Sie zusammen mit dem Antrag, den genauen Kosten des Hausnotrufgeräts ein. Nun muss man abwarten, bis sich die Krankenkassen melden.  Die Kostenübernahme muss Ihnen in schriftlicher Form vorliegen, nur so werden Ihnen mit Gewissheit die Kosten erstattet.
  • Wichtig wäre noch für Krankenkassen, wie für die Pflegekasse, evtl. verschiedene Modelle des Hausnotrufs mit zusenden.  Die zuständigen Sachbearbeiter haben so die Möglichkeit einen Blick für die Kosten am Markt zu erhalten.

Krankenkassen lehnen die Übernahme der Kosten ab

Ihr Antrag auf Kostenerstattung wurde von Ihrer Krankenkasse abgelehnt, Sie sind der Meinung mit dem Hausnotruf sicherer leben zu können, aber Ihre finanzielle Lage lässt die Anschaffung eines Hausnotrufgerätes nicht zu?

  •  In diesem Falle können Sie bei Ihren Amt für Sozialleistungen vorsprechen. Schildern Sie dort Ihre Situation und geben den Sozialarbeiter dem ärztlichen Attest.  Man wird dann Ihr Ansinnen prüfen und wenn der Bedarf geklärt ist, die Kosten für Hausnotruf übernehmen oder einen Teil der Kosten erstatten.
  • Ganz wichtig für alle Bereiche ist jedoch die Einreichung der Anträge, bevor der Hausnotruf erworben wurde. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, wenn solch ein Antrag nach dem Kauf eingereicht wird.  Einige Kassen lehnen dann ab,  bei anderen ist es eine Frage der Kulanz.

Für die Kostenerstattung von Hausnotruf vorher Antrag einreichen

  • Das Rezept/Attest  ist in den meisten Fällen kostenpflichtig, diese Gebühren sind von Ihnen vorher in der Praxis zu erfragen. Meistens werden diese nicht erstattet. 
  • Wenn die Bewilligung schriftlich vorliegt, kauft man das Gerät und schickt der Krankenkasse/Pflegekasse die Quittung  über die Bezahlung und erhält dann das Geld auf sein Bankkonto erstattet.  Wenn Ihnen eine Zahlung im Voraus nicht möglich ist, sprechen Sie diese Angelegenheit bei Antragseinreichung mit der zuständigen Abteilung ab, in Ausnahmefällen kann die Kasse auch direkt mit dem Anbieter abrechnen.
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