Wenn Sie ein Haus kaufen oder mieten, sind die Wohnkosten mit der Kreditrate und der Miete noch nicht beglichen. Die Hausnebenkosten kommen noch hinzu und sollten nicht unterschätzt werden. Kalkulieren Sie richtig, damit Sie nach dem Einzug keine böse Überraschung erleben!
- 29.04.2011 Caroline Schröder
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Die Hausnebenkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen
- Unter Hausnebenkosten werden alle Posten zusammengefasst, die zur Unterhaltung des Hauses aufgebracht werden müssen. Die Raten für einen Kredit bzw. die Miete gehören nicht dazu.
- Bevor Sie ein Haus kaufen oder mieten, sollten Sie eine realistische Kostenplanung aufstellen. Mit der Begleichung des Kredites ist es nicht getan. Hinzu kommen Kosten für Strom, Heizung, Warmwasser, die Grundsteuer, die Schornsteinreinigung, die Müllabfuhr und einige mehr.
- Wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind, sollten Sie auch Geld für die Instandhaltung zurücklegen. Ein Bausparvertrag oder ein Sparplan sollte vorhanden sein, falls mal eine größere Reparatur ansteht. Dies gilt vor allem für Besitzer von älteren Häusern.
Die Energiekosten sollte man nicht unterschätzen
- Zu den Energiekosten gehören die Rechnungen, die Sie von Ihrem zuständigen Wasserwerk bekommen. Auch Strom muss in den meisten Regionen monatlich bezahlt werden. Sie führen etwa zehn Mal im Jahr einen gleichbleibenden Abschlag ab, welcher anhand Ihres Verbrauchs vom Vorjahr geschätzt wird. Der Ausgleich erfolgt einmal im Jahr mit der Verbrauchsabrechnung. Haben Sie zu wenig bezahlt, müssen Sie nachzahlen. Bei zu hohen Abschlägen bekommen Sie eine Erstattung.
- Die Heizkosten sind abhängig von der Art Ihrer Heizung. Bei Erdgas funktioniert die Abrechnung analog der von Strom und Wasser. Auch Fernwärme wird auf diese Art abgerechnet. Hat Ihr Haus eine Ölheizung, müssen Sie keine monatlichen Raten zahlen. Dennoch sollten Sie Geld zurücklegen, denn wenn Sie Ihre Öltanks auffüllen, kostet dies in der Regel einen vierstelligen Betrag. Dieser richtet sich nach der Ölmenge, die Sie bestellen, und dem gegenwärtigen Ölpreis.
Manche Hausnebenkosten fallen in unregelmäßigen Abständen an
- Einige Hausnebenkosten müssen Sie nicht monatlich bezahlen. Hierzu gehört die Grundsteuer, die in den meisten Gemeinden vierteljährlich eingezogen wird.
- Die Kosten für die Müllentsorgung werden in der Regel zweimal im Jahr fällig.
- Der Schornsteinfeger kommt einmal in zwei Jahren, wenn Sie keinen Kamin haben, ansonsten ist die Reinigung häufiger fällig. Er schickt Ihnen eine Rechnung.
- Mitunter fallen auch Kosten für die Straßenreinigung oder den Winterdienst an.
- Denken Sie auch an die GEZ-Gebühr. Sie müssen diese auch dann bezahlen, wenn Sie die öffentlich-rechtlichen Programme nicht anschauen wollen.