Hauskauf - Nebenkosten berechnen

Vor dem Hauskauf sollten Sie die Nebenkosten berechnen. Vor dem Hauskauf sollten Sie die Nebenkosten berechnen.
Sie tragen sich mit dem Gedanken an einen Hauskauf. Sie haben eine gewisse Vorstellung vom Preis der Immobilie. Sie irren, wenn Sie glauben, dass es damit getan ist. Im Rahmen der Abwicklungsformalitäten kommen noch Nebenkosten in Form von Honorar für Makler, Notar, Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch, Grunderwerbssteuer, Kosten für eventuelle Gutachten und Wertermittlungen, Effektivzinsen und eventuelle Bereitstellungszinsen, Wasser- und Abwasserkosten, Energiekosten, Renovierungs- oder Umbaukosten u.a. auf Sie zu, die schnell 15% und mehr des Kaufpreises erreichen können.
Elke M. Erichsen
18.06.2010 Elke M. Erichsen
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Übersicht über Ihr gesamtes Nettoeinkommen und die bisherigen Fix- und sonstigen Kosten wie Miete, Versicherungen, Kfz-Unterhalt, Telefon, Lebensunterhalt usw.
  • genaue Informationen über Tarife (Honorare, Kosten) für Makler, Notar, zuständiges Grundbuchamt, Finanzamt, Gutachter, Umzugsunternehmen
  • Checkliste für Nebenkosten beim Hauskauf z.B. aus dem Internet: www.vpb.de
  • Taschenrechner
  • Zeit und Konzentration

Nebenkosten beim Hauskauf – Honorar (Courtage) für Makler und Notar

  1. Nur in seltenen Fällen zahlt der Verkäufer der Immobilie das Honorar für den Makler, meist zahlt es der Käufer. Einheitliche Gebührenlisten für Makler gibt es nicht, die Vermittlungsprovision (Honorar) ist sehr oft Verhandlungssache zwischen dem Makler und dem Kunden. Sie sollte auf jeden Fall schriftlich fixiert werden. Da das Honorar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann, beträgt es u.U. 3 bis 6, ja manchmal sogar 7% des Kaufpreises der Immobilie. Dazugerechnet wird die Umsatzsteuer für diese Leistung. Das Honorar steht nur Maklern zu, keinesfalls z.B. dem Ehepartner des Verkäufers.
  2. Für den Hauskauf ist laut Gesetz ein notariell beglaubigter Kaufvertrag erforderlich. Die Gebührenordnung für Notare legt die Höhe der  Notarkosten für diese Leistungen fest. Sie beträgt 1,0 bis 1,5% des Kaufpreises. In diesen Kosten sind enthalten: Korrespondenz mit Käufer und Verkäufer, Vertragsentwurf, Vertragsunterzeichnung, Beurkundung des Kaufs, Schriftwechsel und Information mit dem Finanzamt und anderen Institutionen, Löschung alter Grundschulden und Veranlassung der Eintragung der neuen Grundschuld als Sicherheit für die Bank (Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens), Eintragung der Auflassungsvormerkung, Eintragung ins Grundbuch u.a.

Nebenkosten beim Hauskauf – Grunderwerbssteuer

  1. Ist der Kaufvertrag unterschrieben, meldet sich bei Ihnen das Finanzamt. Sie müssen eine Grunderwerbssteuer für den Hauskauf zahlen und zwar umgehend. Sie beträgt 3,5% vom gesamten Kaufpreis der Immobilie.
  2. Erkundigen Sie sich vorher, ob bestimmte Punkte dieses Kaufpreises wie z.B. ein separater Schuppen, eine nicht im Haus befindliche Garage oder Einbaumöbel nicht mit der Grunderwerbssteuer belegt sind. Das kann für Sie eine erhebliche Einsparung bedeuten.
  3. Nach Eingang Ihrer Zahlung stellt Ihnen das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die ca. € 500,- kostet.

Die Kosten der Grundbucheintragung beim Hauskauf

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt das Grundbuchamt, um den Eigentümerwechsel im Grundbuch vorzunehmen. Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch werden Sie als Käufer auch Eigentümer der Immobilie. Diesen Eintrag veranlasst/beantragt ebenfalls der Notar beim zuständigen Grundbuchamt bzw. Amtsgericht. Die Kosten dafür betragen ca. 0,5% des Kaufpreises. Lassen Sie sich den neuen Grundbuchauszug vom Notar genau erklären, vor allem die rechtliche Seite.

Sonstige Nebenkosten die beim Hauskauf auf Sie zukommen

  • Berechnen Sie in einer Checkliste gewissenhaft alle sonstigen Nebenkosten beim Hauskauf bzw. erfragen Sie sie bei der zuständigen Stelle:

    - notwendige Renovierung bzw. Umbaumaßnahmen,
    - Umzug ins neue Haus (vergleichen Sie mehrere Umzugsfirmen),
    - Zinsen und Tilgung des Darlehens,
    - Höhe der Grundsteuer in der Gemeinde,
    - zu erwartende Gebühren und laufende Kosten für Müllabfuhr, Energie, Wasser/Abwasser, Schornsteinfeger,
      Telefon, Rundfunk/Fernsehen, Versicherungen, Kraftfahrzeugunterhaltung,
    - Lebenshaltungskosten incl. Kosten für Sport und Freizeit, Urlaub, Weiterbildung.
  • Kosten fallen beim Hauskauf auch an für ein Wertgutachten (ca. 0,5% der Darlehenssumme der Bank) und gegebenenfalls für Bereitstellungszinsen (bis zu 0,25% der Darlehenssumme pro Monat), falls das Darlehen nicht bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt abgerufen wird.
Diese Anleitung
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  • Prußeit | 06.02.2011, 17:05

    Der Grundbuchblog hatt einen interessanten Artikel zu dem Thema. Mit einer Übersicht über die Nebenkosten bei einem Hauskauf anfallen können. http://grundbuchblog.de/nebenkosten-beim-hauskauf/2011/

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