Niemand wünscht sich den Zustand in Hartz 4 zu fallen. Dann muss natürlich der Lebensstandard um einiges zurückgeschraubt werden. Besonders heikel wird es dann, wenn eine eigene Immobilie, wie zum Beispiel ein Haus, vorhanden ist. Wie bei allem, was vor Bezug von Hartz 4 angegeben werden muss, gehört auch das eigene Haus dazu.
Das eigene haus beim Hartz 4 Antrag angeben
- Ist die Situation nicht schon schwer genug, dass Hartz 4 beantragt werden muss, so kommt natürlich auch noch die Offenlegung der Vermögensverhältnisse dazu.
- Wenn Sie ein eigenes Haus besitzen, sollten Sie über die Vorschriften gut informiert sein.
- Wenn Sie das Haus selbst nutzen und es über nicht mehr als 140 qm verfügt und den Gesamtwert von ca. 200.000 Euro nicht übersteigt, dürfen Sie es behalten.
- Die Grundstücksgröße darf in der Stadt bei 500 qm und auf dem Land bei 800 qm liegen.
- Schwierig wird es, wenn Sie das Haus untervermietet haben oder es alleine bewohnen.
- Wenn Sie das Haus alleine bewohnen, kann das Amt festsetzen, inwieweit und ob Sie überhaupt unter diesen Umständen das Haus ohne Anrechnung nutzen dürfen, oder ob Teile verkauft oder vermietet werden müssen.
- Am sinnvollsten ist es, vor dem hoffentlich nicht eintretenden Fall der Inanspruchnahme von Hartz 4 die geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit Ihnen das selbst genutzte Haus auch in diesem Fall verbleibt.
Sie können natürlich auch mit 50 Jahren noch ein Haus kaufen. Sie sollten sich es aber genau …
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