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Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme abschließen - darauf sollten Sie achten

Rufnummernmitnahme - auch bei Ihrem Handyvertrag möglich
Rufnummernmitnahme - auch bei Ihrem Handyvertrag möglich © Harald Wanetschka / Pixelio
Nahezu jeder Deutsche hat ein Handy, viele sogar mehrere Handyverträge. In der Regel ist es besonders günstig, wenn Sie ins eigene Mobilfunknetz telefonieren. Was aber, wenn Ihre Freunde alle in einem anderen Handynetz telefonieren? Dann macht der Anbieterwechsel oft Sinn. Doch was müssen Sie bei der Portierung, also der Rufnummernmitnahme beim Wechsel des Handyvertrages beachten? Hier finden Sie wertvolle Tipps und Hinweise.

Das bedeutet Portierung oder Rufnummernmitnahme für Sie

  • Bei Kündigung Ihres bestehenden Handyvertrages ist die Rufnummer in der Regel weg. Was folgt, sind das Memorieren einer neuen Telefonnummer, das Informieren aller Freunde und Bekannten und gegebenenfalls auch das neue Drucken von Visitenkarten und Ähnlichem. Das alles erspart Ihnen eine Rufnummernmitnahme.
  • Trotz allem sollte die Rufnummernmitnahme gut überlegt sein. Wichtigster Grund dafür ist, dass Ihnen bei der Portierung der Rufnummer zu Ihrem neuen Handyvertrag Kosten entstehen, die Sie mit einrechnen müssen. In der Regel sind das 20-30 Euro.
  • Allerdings kostet die Rufnummernmitnahme bei Ihrem neuen Handyvertrag Sie nicht nur Geld. Dadurch, dass Sie Ihre Familie, Freunde und Bekannten nicht über eine neue Rufnummer informieren müssen, sparen Sie vor allem Zeit und Nerven. Wichtig ist allerdings, dass Sie bereits bevor die Kündigung Ihres Handyvertrages wirksam wird, die Rufnummernmitnahme beantragen müssen. Da dieser Vorgang einige Zeit dauert, sollte die Portierung so früh wie möglich beantragt werden, damit Sie nicht die erste Zeit ohne Ihre bekannte Handynummer auskommen müssen.
  • Generell können Sie Ihre alte Rufnummer von und zu allen Handyanbietern mitnehmen. Das ist seit dem 01.11.2002 gesetzlich vorgeschrieben. Sie können also bei Ihrem Anbieter darauf bestehen.

So schließen Sie den Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme ab

  1. Kündigen Sie Ihren bestehenden Handyvertrag. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende. Das heißt, bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf muss die Kündigung bei Ihrem Provider vorliegen.
  2. Bestehen Sie auf eine Kündigungsbestätigung. Dieses Dokument wird zwingend benötigt, wenn Sie den Antrag auf einen neuen Handyvertrag stellen und die Rufnummernmitnahme für Sie wichtig ist.
  3. Bei Ihrem neuen Anbieter können Sie das Dokument vorlegen. Im Antrag selbst finden Sie ein Feld, das Sie ankreuzen müssen. In der Regel lesen Sie dort "ich möchte eine bestehende Rufnummer mitnehmen" oder aber "portieren". Das Feld müssen Sie unbedingt ausfüllen.
  4. Nach Abschluss des neuen Vertrages bleibt nichts mehr für Sie zu tun. Ihr neuer Handyvertrag wird bei Ihrem neuen Anbieter mit der alten Rufnummer aktiviert.

Ein Hinweis zum Schluss: In der Regel lohnt es sich, das Internetangebot der Handyanbieter zu nutzen. Hier sparen Sie oft erheblich, wenn Sie auf diesem Weg Ihren neuen Vertrag abschließen. Grund dafür ist die entfallende Provision für den Handyverkäufer. Auch hier können Sie problemlos die Rufnummernmitnahme vereinbaren.

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