Ohne das erste Handy scheinen Jugendliche heutzutage kaum lebensfähig . Die Frage ist allerdings, ob man das heißbegehrte Wunschhandy überhaupt schon mit 16 kaufen darf. Erfahren Sie hier, was für einen wirksamen Vertrag beachtet werden muss.
- 05.12.2011 Kathrin Nitschke
Das erste Handy als Jugendlicher kaufen
- Wer ein Handy kaufen möchte, sollte sich im klaren sein, dass er über den Kauf einen Vertrag abschließt, auch wenn man nicht ausdrücklich dazu aufgefordert wird, entsprechende Vertragsunterlagen zu unterzeichnen.
- Wer mit 16 ein Handy kaufen möchte, sollte sich daher fragen, ob er überhaupt rechtswirksame Verträge abschließen kann, da man in diesem Alter noch als beschränkt geschäftsfähig angesehen wird.
- Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres alleine nur Rechtsgeschäfte abschließen können, die für sie ausschließlich vorteilhaft sind. Auch wenn Ihrem Sprössling nun sicher hinreichen viele Vorteile eines Handys einfallen, so ist damit gemeint, dass nur Rechtsgeschäfte geschlossen werden können, die mit keiner Verpflichtung für den Jugendlichen verbunden ist. So etwa die Kaufpreiszahlung. Für derartige Geschäfte ist stets die Einwilligung der Eltern notwendig. Fehlt die Genehmigung, so ist der Vertrag bis zur endgültigen Zustimmung schwebend unwirksam.
- Eine wenig Spielraum gibt dem 16- Jährigen jedoch der sogenannte Taschengeldparagraf, der in § 110 BGB zu finden ist. Dieser besagt, dass kleinere Einkäufe selbstständig erledigt werden dürfen, wenn Sie mit Mitteln bewirkt werden, die dem Jugendlichen zu einem bestimmten Zweck - wie z. B. der Kauf eines Handys - oder zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten oder mit dessen Zustimmung überlassen wurden.
- Es ist daher in Ordnung, wenn Ihr Kind mit Ihrem Wissen für ein Mobiltelefon spart und dann alleine in den Telefonladen geht und das Handy kauft. Sollte das Traumtelefon dennoch sehr, sehr teuer sein, haben die Eltern im Zweifel das letzte Wort.
Mit 16 Verträge abschließen
- Oft ist das Wunschhandy viel zu teuer, um es auf einmal zahlen zu können
- Daher bieten viele Anbieter die Handys zu günstigen Konditionen an, wenn man sich im Gegenzug verpflichtet, zwei Jahre lang, jeden Monat zumindest eine feste Grundgebühr zu zahlen.
- Im Gegensatz zu einem reinen Kaufvertrag handelt es sich bei einem Mobilfunkvertrag um ein Dauerschuldverhältnis, durch welches der Jugendlichen für Monate an den Anbieter gebunden wird. Entsprechend kann hier kein lediglich vorteilhaftes Rechtsgeschäft vorliegen und es wird zwingend die Zustimmung der Erziehungsberechtigten gefordert.