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Handgepäck: Rasierer und Flüssigkeiten - so packen Sie richtig

In welches Gepäckstück gehört der Rasierer?
In welches Gepäckstück gehört der Rasierer?
Eine Flugreise steht an und es stellt sich mal wieder die Frage: Was kommt in den Koffer und was ins Handgepäck? Bei Rasierer und Flüssigkeiten kommen immer wieder Passagiere ins Grübeln, in welcher Form diese mitgenommen werden dürfen. Am sichersten ist es immer, sich vor dem Flug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder am Flughafen über die Reisegepäckbestimmungen zu informieren.

Ist im Handgepäck ein Rasierer erlaubt?

  • Egal ob eine lange Flugreise ansteht oder nur ein kurzer Geschäftstrip, häufig benötigt man gewisse Reiseutensilien wie Kosmetika im Handgepäck. Einen Rasierer beispielsweise, um sich vor einem wichtigen Geschäftstermin noch einmal frisch zu machen. Was ist nun erlaubt? Unterschieden werden muss hier zwischen Nass- und Trockenrasierern.
  • Die elektronische Variante kann meist bedenkenlos mitgenommen werden. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ein Funktionalitätstest des Gerätes gefordert wird. Je nachdem, ob der Rasierer akku- oder netzbetrieben ist, sollten Sie nicht vergessen, Ladegerät oder Netzteil einzupacken. Auf Hinweise zu elektronischen Geräten achten.
  • Sowohl Männer als auch Frauen haben oft in ihrem Handgepäck einen Rasierer, der nicht elektronisch betrieben ist. Bei Trockenrasierern sehen die Bestimmungen strenger aus. Grundsätzlich sind im Bordgepäck keine Rasierklingen erlaubt, da diese Verletzungen hervorrufen können. In den meisten Fällen sind Sicherheits- oder Einwegrasierer gestattet, wenn die Klinge so im Gehäuse verschlossen ist, dass niemand verletzt werden kann.

Im Handgepäck Rasierer und Flüssigkeiten richtig verstauen

  • Nach den neuesten Sicherheitsbestimmungen für Flüge können Flüssigkeiten und inselartige Produkte nur in begrenzter Menge mit ins Handgepäck genommen werden. So dürfen nur Behältnisse mit Flüssigkeiten mitgenommen werden, die bis zu hundert Millilitern fassen. Alle Behälter und Tuben müssen in einem transparenten wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden, der ein maximales Fassungsvermögen von einem Liter hat. Pro Passagier ist ein Beutel zulässig, dieser ist an den Sicherheitskontrollen separat vorzuzeigen.
  • Für das Verstauen von Rasierern im Handgepäck gibt es keine festen Bestimmungen. Elektrorasierer haben meist eine eigene spezielle Hülle oder Tasche vom Hersteller. Nassrasierer sollten so gepackt werden, dass der restliche Inhalt des Gepäckstücks weder verschmutzt noch beschädigt wird. Hierfür eignen sich kleine Kosmetiktaschen.
  • Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, packen Sie alles, was Sie nicht wirklich auf dem Flug brauchen, in Ihr Hauptgepäck. Sollten Sie doch im Handgepäck einen Rasierer oder andere Kosmetikartikel benötigen, ist es empfehlenswert, sich vorher über die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Airline oder des Flughafens zu informieren, da es oftmals im Ermessen der Sicherheitsleute liegt, was als gefährlich gilt und was nicht.
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