- 07.12.2011 Jörg Bütow
Welche Voraussetzungen Sie als Handelsvertreter benötigen
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Geld zukünftig als Handelsvertreter in einem Angestelltenverhältnis zu verdienen, müssen Sie sich trotzdem vom Arbeitnehmerdenken verabschieden. Sie sind Vertriebspartner eines Unternehmens und sind für das Geld, das Sie verdienen, ausschließlich selbst verantwortlich. Dementsprechend sind auch die Vertragskonditionen fast ausschließlich leistungsorientiert gestaltet. Um sicherzugehen, dass Sie nicht - wie viele Handelsvertreter - in der Pleite landen, sollten Sie Folgendes in den Beruf mit einbringen:
- Sie sollten eine Verkäuferpersönlichkeit sein und den Vertrieb leben. Dazu zählen ein sicheres Auftreten gegenüber Kunden und eine optische Ausstrahlung, die den Kunden überzeugt.
- Sie sollten über Ausdauer verfügen. Lassen Sie sich nicht eher entmutigen, bis das "Nein" des Kunden wirklich endgültig ist.
- Sie sollten unternehmerisch denken und auch handeln. Auch wenn die Provisionen hoch erscheinen, sollten Sie daran denken, dass diese einer Stornohaftung unterliegen.
Nachteile als Handelsvertreter
Je nach Branche wird der Handelsvertreter in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis fast ausschließlich leistungsorientiert bezahlt. Der einzige Unterschied zum selbstständigen Handelsvertreter ist die Absicherung der Sozialabgaben. Aus diesem Grund wird ein geringes Fixum vereinbart und eventuell ein Firmenwagen gestellt. Davon lässt sich natürlich nicht leben und kein Unternehmen hat etwas zu verschenken:
- Prüfen Sie vorab genau die Vertragskonditionen und vergleichen Sie den prozentualen Wert der Provision mit dem Verkaufswert des Artikels. So sehen Sie, ob sich der ganze Aufwand für Sie überhaupt lohnt.
- Legen Sie besonderes Augenmerk auf die Stornohaftung und die Höhe der Stornoreserve, diese sollte sich bei 10% der Provision, maximal aber bei 20% bewegen.
- Achten Sie bei der Stornohaftung auch auf die Dauer. Eine dreijährige Stornohaftung zwingt Sie in eine Abhängigkeit, da alle in diesem Zeitraum genannten Verträge, die auch ohne Ihr Verschulden aufgelöst werden, von Ihrem Verdienst abgezogen werden. Dies kann auch gelten, wenn Sie schon nicht mehr im Unternehmen tätig sind.