Ein heißer, schwüler Sommertag. Plötzlich dunkle Wolken am Horizont und Minuten später ist es da: ein heftiges Gewitter mit Hagel. Wer jetzt sein Auto nicht in einer Garage stehen hat, wird mitunter einen Hagelschaden zu beklagen haben.
Hoffentlich ist das Auto teilkasko- oder sogar vollkaskoversichert. Denn nur diese KFZ-Versicherung kommt auch für Hagelschäden auf. Die für alle Fahrzeughalter verpflichtende Haftpflichtversicherung kommt nämlich nur für Schäden auf, die man Dritten zufügt.
So melden Sie den Hagelschaden Ihrer Versicherung
- Melden Sie den Hagelschaden so schnell wie möglich. So können Sie sich sicher sein, dass die Versicherung schnell und unkompliziert für den Schaden aufkommt.
- Eventuell schickt die Versicherung einen Gutachter vorbei, um den Hagelschaden in Augenschein zu nehmen.
- In manchen Regionen, wo es oft zu heftigen Hagelschauern kommt, führen Versicherungen mitunter Sammelgutachten durch. Sie müssen dann, um an den Scheck der Versicherung zu kommen, eine Werkstatt oder Gutachterstelle anfahren.
- Eine Vollkaskoversicherung wird für den ganzen Schaden aufkommen. Bei einer Teilkaskoversicherung muss der Geschädigte einen gewissen Betrag selbst aufwenden. In der Regel liegt dieser Eigenanteil bei etwa 150 €.
Die Kfz-Versicherung kennt neben der Pflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) mit Teilkasko und …
Wissenswertes zu Hagelschäden und zur KFZ-Haftpflicht
- Opfer eines Hagelschadens müssen nicht um ihre Schadensfreiheitsrabatte fürchten, da es sich bei einem Hagelschauer um höhere Gewalt handelt und man den Schaden nicht selber verursacht.
- Bei manchen Versicherungen ist es möglich, für die Zeit der Reparatur einen kostenlosen Mietwagen zu beanspruchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob das für Sie auch zutrifft.
- Da Hagelschauer in Folge der globalen Klimaveränderung häufiger auftreten, haben manche Versicherungsgesellschaften eine spezielle Hagelversicherung im Angebot. Diese kann zu einer bestehenden Haftpflichtversicherung dazugebucht werden.
- Eine KFZ-Versicherung ist immer auf das Fahrzeug bezogen. Es macht also keinen Unterschied, wer mit dem Auto fährt und wer einen Schaden verursacht.
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