Haftpflicht - das sollten Sie bei Versicherungsabschluss beachten

Haftpflicht ist Existenzsicherung. Haftpflicht ist Existenzsicherung.
Eine Haftpflichtversicherung sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein. Viele unterschätzen das mit dem Lebensalltag verbundene Risiko und riskieren im Schadensfall die eigene Existenz und die der Familie. Viele Jahre passiert nichts. Wenn dann dem Briefträger doch der Dachziegel auf den Kopf fällt, hat sich die angesichts des Risikos eher bescheidene Versicherungsprämie vielleicht hundertfach bezahlt gemacht.
Volker Beeden
01.07.2011 Volker Beeden
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Wenn Sie oder eines Ihrer in Ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder einer anderen Person einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Gegen dieses Risiko sichert Sie die Haftpflicht ab. Vor allem wenn Sie Kinder haben, müssen Sie immer mit überraschenden Schadensereignissen rechnen.

  • Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, steht an erster Stelle natürlich die Jahresprämie. Hier gibt es große Unterschiede. Achten Sie aber auf das Leistungsangebot. Die günstigste Versicherung muss für Ihre persönliche Lebenssituation nicht auch die Geeignetste sein.
  • Vergleichen Sie mehrere Angebote unterschiedlicher Versicherer miteinander.

Haftpflicht als Basis- oder als Komfortschutz

Die Haftpflichtversicherung wird meist in einer Basis- und einer Komfortversion angeboten.

  • Die Komfortversion weist höhere Versicherungssummen auf und deckt zusätzliche Risiken ab, die die Basisversion nicht abdeckt.
  • Wichtig ist, dass die Versicherungssumme bei mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden liegen sollte, damit das Risiko von lebenslangen Rentenzahlungen im Schadensfall ausreichend abgesichert ist.
  • Der Schutz gegen Vermögensschäden ist in der Basisversion mit etwa 150.000 Euro eigentlich zu gering. Hier wäre der Komfortschutz mit 1 Million ratsamer.
  • Empfehlenswert ist in der Komfortversion die Forderungsausfalldeckung. Sie tritt ein, wenn Sie selbst von einem Dritten geschädigt werden und dieser nicht haftpflichtversichert ist und auch selbst den Schaden nicht bezahlen kann.
  • Im Regelfall sollte der vorübergehende Auslandsaufenthalt abgedeckt sein. Ebenso sollte der Besitz eines selbst genutzten Wohnhauses einbezogen sein. Denken Sie an den Fall mit dem Briefträger.
  • Mit Antragstellung wird Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz gewährt. Er erlischt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht bezahlen. Sie bleiben aber auch dann zur Zahlung verpflichtet.
  • Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung und verzichten Sie so darauf, auch Kleinstschäden geltend zu machen. Sie senken damit die Versicherungsprämie erheblich.
  • Je länger Sie die Versicherungsdauer wählen, desto höher fällt der Beitragsrabatt aus. Wenn Sie gewerblich tätig sind, müssen Sie sich zusätzlich absichern.

Sind Sie Halter eines Hundes, benötigen Sie eine gesonderte Hundehaftpflichtversicherung.

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