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Härtefallantrag bei der Krankenkasse stellen - was Sie dabei beachten sollten

Stellen Sie bei geringem Einkommen einen Härtefallantrag für den Zahnersatz bei der Krankenkasse.
Stellen Sie bei geringem Einkommen einen Härtefallantrag für den Zahnersatz bei der Krankenkasse.
Wer sich den neuen Zahnersatz nicht leisten kann und einen Schock bekommen hat, nachdem er erfahren hat, wie wenig die Krankenkasse zu den Kosten beiträgt, kann einen Härtefallantrag stellen. Wie das geht und was Sie beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Zahnersatz löst oft erhebliche Kosten aus, die von der Krankenkasse nur anteilig gezahlt werden. Wer sehr wenig Geld verdient, kann aber unter Umständen einen Härtefallantrag stellen und bekommt so mehr Unterstützung von der Krankenkasse.

 So stellen Sie einen Härtefallantrag bei der Krankenkasse

  • Sie sollten vorab wissen, dass die Krankenkasse zu den hohen Zahnersatzkosten einen Festzuschuss bezahlt. Der ist leider deutlich niedriger als die Kosten für Zahnersatz. Verdienen Sie aber zu wenig, um den Zahnersatz bezahlen zu können, sollten Sie einen Härtefallantrag stellen.  
  • Um einen Härtefallantrag zu stellen, muss Ihr monatliches Bruttoeinkommen weniger als 994 Euro betragen. Ist dies der Fall, nennt man dies einen Zahnersatz-Härtefall.
  • Wohnen Sie nicht allein und liegt das Bruttoeinkommen Ihres Angehörigen und Ihr Einkommen insgesamt nicht über 1.366,75 Euro liegt ebenso ein Zahnersatz-Härtefall vor. Jeder Angehörige, mit dem Sie darüber hinaus zusammenleben, wird mit weiteren 248,50 Euro hinzugerechnet. Prüfen Sie zuerst Ihr Bruttoeinkommen und das Ihres Angehörigen, falls Sie nicht alleine leben.
  • Liegt es unter dem genannten Betrag, fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unterlagen für den Härtefallantrag an.
  • Sie müssen dann den Kostenvoranschlag Ihres behandelnden Zahnarztes, Ihr Bonusheft und einen Lohnnachweis dem ausgefüllten Härtefallantrag beifügen.
  • Schicken Sie den vollständigen Härtefallantrag an Ihre Krankenkasse und warten Sie das Antwortschreiben ab.

Finanzielle Folgen eines positiv entschiedenen Härtefallantrags

  • Wurde Ihr Härtefallantrag positiv beantwortet, erhalten Sie den doppelten Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse. Hierzu müssen Sie Ihrem Härtefallantrag einen eindeutigen Nachweis über Ihre Lohnsituation erbringen.
  • Können Sie sich den Rest der Zahnersatzkosten trotz positiv entschiedenem Härtefallantrag nicht leisten, so sollten Sie wissen, dass die Krankenkasse die noch offene Differenz tragen muss.
  • Hierzu haben Sie einen Anspruch gemäß dem Satzungsrecht.
  • Beachten Sie, dass Sie Ihre Krankenkasse unbedingt vor dem Beginn Ihrer Behandlung über den Härtefallantrag informieren müssen. Machen Sie dies keinesfalls erst nach Behandlungsbeginn.

 

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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