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Händlereinkaufspreis fürs Auto richtig nutzen

So erzielen Sie beim Händler den besten Preis.
So erzielen Sie beim Händler den besten Preis.
Der Händlereinkaufspreis für Ihr Auto kann helfen, bei Verhandlungen zum Verkauf oder bei einer Inzahlungnahme den gewünschten Preis zu erhalten. Aber auch wenn Sie Ihr Fahrzeug privat verkaufen, dient dieser als Verhandlungsgrundlage.

Der Händlereinkaufspreis definiert den Wert, welchen Sie für Ihr Fahrzeug von einem Autohändler erhalten. Dieser liegt meist mindestens 10 Prozent unter dem Händlerverkaufspreis. Sie sollten daher diesen Wert als Richtwert betrachten, um bei Verhandlungen die Untergrenze zu kennen.

Händlereinkaufspreis über DAT ermitteln

  1. Am schnellsten ermitteln Sie den Händlereinkaufspreis Ihres Autos über die DAT. Die meisten Händler richten sich ebenfalls nach diesen Angaben, um den Händlereinkaufswert zu ermitteln. Wählen Sie zunächst aus, ob der Fahrzeugschein vorhanden ist oder nicht.
  2. Wählen Sie "Fahrzeugschein liegt vor", um anhand der Typschlüssel und Hauptschlüssel Ihr Auto zu finden. Es erfolgt anschließend über "Weiter" eine Auflistung, aus welcher Sie die entsprechende Ausstattung auswählen.
  3. Haben Sie diese Schlüsselnummer nicht zur Hand, können Sie das Fahrzeug auch manuell suchen, indem Sie den Hersteller und Typ auswählen. Hierfür verwenden Sie den Link "Fahrzeugschein liegt nicht vor".
  4. Anschließend tragen Sie das Baujahr, den Tag der Erstzulassung und den aktuellen Kilometerstand ein und wählen "Anzeigen". Der hier ausgewiesene Preis berücksichtigt nicht eventuelle Sonderausstattungen und den Zustand. Dieser muss individuell bewertet werden. 

Besten Preis für das Auto erzielen

  • Mit dem Wissen um den Händlereinkaufspreis für Ihr Auto haben Sie eine Mindestangabe, welchen Preis Sie erzielen können. Sind Sonderausstattungen oder eine "gute Pflege" (Scheckheft) vorhanden, steigert dies den Wert. Rechnen Sie bei den Verhandlungen immer besondere Ausstattungen hinzu. Hierbei sollten Sie den Wert zunächst komplett anrechnen.
  • Haben Sie zum Beispiel ein Navigationsgerät für 1.000 Euro fest einbauen lassen, rechnen Sie dies auf den Preis, welcher angeben wurde. Sind so alle Ausstattungen eingerechnet, sollten Sie mindesten 10 Prozent aufschlagen. Haben Sie zum Beispiel einen Gesamtwert von 10.000 Euro, gehen Sie in die Verhandlungen mit 11.000 Euro.
  • Beachten Sie, dass Händler Sonderausstattungen oder nachträgliche Wertsteigerungen meist nur zu 50 Prozent vom Originalpreis anrechnen. Wenn Sie nun eine Preisangabe laut DAT von 7.000 Euro erhalten haben und Ihre Ausstattung mit 3.000 Euro Originalpreis einberechnen, können Sie in den Preisverhandlungen mit 11.000 Euro beginnen und dem Händler ein gutes Gefühl vermitteln, wenn Sie hartnäckig eine 9.000 verlangen. Damit hätten Sie 500 Euro mehr erzielt, als die Berechnung von DAT und Ausstattung ausweist.
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