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Gütetermin beim Arbeitsgericht wegen Krankheit verschieben - so gelingt's

Das Arbeitsgericht versucht eine gütliche Einigung.
Das Arbeitsgericht versucht eine gütliche Einigung.
Sie sind zu einem Gütetermin beim Arbeitsgericht geladen, weil Sie zum Beispiel die Kündigungsschutzklage gegen eine ausgesprochene Kündigung erhoben haben. Jetzt sind Sie erkrankt und wollen erreichen, dass dieser Gerichtstermin wegen Ihrer Krankheit verschoben wird.

Der Gütetermin: Versuch einer friedlichen Lösung

Der Gütetermin ist, wie sein Name schon sagt, ein Termin, in dem der Vorsitzende der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichtes den Versuch unternehmen will, den Streit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber friedlich beizulegen.

  • Dies setzt per se voraus, dass auch beide Parteien anwesend sind, damit eine gütliche Regelung mit ihnen erörtert werden kann. Nur so kann ein nachfolgender Termin vor der gesamten Kammer verhindert werden.
  • Da niemand vor Krankheit gefeit ist, kann es natürlich vorkommen, dass Sie kurz vor dem Gerichtstermin so erkranken, dass Sie nicht in der Lage sind, dort hinzugehen. 

Das Arbeitsgericht verlegt Termin auf Antrag

Falls Sie einen Rechtsanwalt haben, rufen Sie ihn an und bitten Sie ihn, eine Verlegung des Gütetermins zu erwirken. Falls Sie jedoch nicht anwaltlich vertreten werden, was im Arbeitsgerichtsprozess durchaus denkbar ist, müssen Sie selbst aktiv werden. Es stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Erkranken Sie am Tag des Gütetermins, rufen Sie vor dem Termin bei der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts an und teilen Sie mit, dass Sie wegen Krankheit nicht in der Lage sind zu kommen und Sie eine Terminverschiebung beantragen. Die Geschäftsstelle wird dies an den zuständigen Richter weitergeben, der dann den Termin verschieben kann.
  • Sind Sie schon vorher erkrankt und können absehen, dass Sie am Tag des Gütetermins nicht gesund sein werden, steht Ihnen neben der Möglichkeit des Telefonats auch die Möglichkeit ein Fax, eine E-Mail oder einen Brief zu schicken zur Verfügung. Beachten Sie beim Brief jedoch die Versendungsdauer.
  • Empfehlenswert ist einerseits die Nutzung eines Faxgerätes, wobei Sie dann zur Kontrolle bitte nochmals bei Gericht anrufen und sich den Eingang bestätigen lassen, und andererseits die E-Mail. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre E-Mail inhaltlich bei Gericht gelesen und an den Richter weitergeleitet wird.
  • Es ist ausreichend, wenn Sie schreiben: "Da ich leider erkrankt bin, kann ich nicht am Gütetermin vom (Datum und Uhrzeit einsetzen) teilnehmen. Ich bitte daher höflichst um Verschiebung des Termins." Vergessen Sie bitte nicht die Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens.
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