Gütertrennung richtig vereinbaren - so geht´s

Gütertrennungsvereinbarungen schützen Sie vor Streitigkeiten. Gütertrennungsvereinbarungen schützen Sie vor Streitigkeiten.
Jede Scheidung verlangt, dass die Eheleute sich auf eine ausgeglichene Gütertrennung einigen müssen. Der Jurist spricht von Zugewinngemeinschaft, die im Scheidungsprozess dann getrennt werden muss.
Liyah García Ferreira
18.05.2011 Liyah García Ferreira
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Wie kann eine Gütertrennung vereinbart werden?

  • Fall Sie als Ehepaar über keinen Ehevertrag verfügen, der Ihre Gütertrennung schon im Vorfeld der Hochzeit geregelt hat, so richtet sich die Vereinbarung der Gütertrennung nach der Zugewinnsgemeinschaft, an der sich jedes Scheidungspaar orientieren muss. Alles, was der jeweilige Ehepartner in die Ehegemeinschaft mitgebracht hat, darf auch jeder behalten. Alles, was in der Ehe an Vermögen hinzukam, muss geteilt werden. Jeder erhält die Hälfte des gemeinsamen Eigentums.
  • Angenommen, Sie stehen noch vor der Hochzeit und wollen sich Streitigkeiten im Scheidungsfall ersparen, so ist es ratsam, die Gütertrennung im Vorhinein zu vereinbaren. Dies ist vor allem für Paare, die unternehmerisch tätig sind, sehr wichtig. So kann in einem Ehevertrag vereinbart werden, dass alles, was die einzelne Person an Vermögen erwirbt, auch ihr Eigentum nennen darf. Sie müssen nur darauf achten, dass auch gemeinsame Anschaffungen wie Autokauf, Möbel usw. jeweils von einer Person bezahlt werden müsste, damit sich im Falle eines Falles dann auch die Gütertrennung leicht vollziehen lässt. Sie sollten sich auch für größere Anschaffungen dann kein Geld vom Partner leihen, sonst könnte dieser seinen Teilanspruch geltend machen. Falls ein Partner in der Ehe Schulden anhäufen sollte, dann ist das Vermögen des Ehepartners dank der Gütertrennung vor den Gläubigern sicher.
  • Viele fürchten einen Ehevertrag und verstehen den Wunsch des Partners nach einem Ehevertrag als Misstrauen. Diese Angst ist aber unbegründet. Sie sollten den Ehevertrag wie eine Art Haftpflichtversicherung sehen. Diese kommt ja auch nur im Falle eines Schades zum Einsatz. Das Gleiche gilt für den Ehevertrag - im Ernstfall sind Sie abgesichert. Falls dieser Ernstfall nicht eintritt, verstaubt der Ehevertrag in einem Aktenordner!

Gütertrennungen zu vereinbaren, ist anspruchsvoll. Daher sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

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