Gruppe und Spar - die Gruppenkarte
- Mit "Gruppe & Spar" sparen Sie bis zu 70 % pro Person im Vergleich zu einer Einzelfahrt.
- 50% des ermäßigten Fahrpreises zahlen Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre). 2 Kinder zählen hierbei als 1 Erwachsener. Sollten Sie den vergünstigen Preis nutzen wollen, jedoch nur 5 Personen sein, können Sie durchaus für 6 zahlen, um die günstige Gruppenkarte der Bahn nutzen zu können. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts für die Beförderung.
- Die Gruppenkarte „Gruppe & Spar“ können Sie sowohl für eine Einzelfahrt als auch für eine Hin- und Rückfahrt bei der Bahn nutzen.
- Möchten Sie in einem IC oder ICE reisen, ist der Erwerb nur mit Zugbindung möglich. Das heißt, da gilt die Fahrkarte im Normalfall auch nur für die gebuchte Verbindung. Bei Regionalzügen besteht keine Zugbindung, jedoch ist hier für eine Gruppe ab 21 Personen eine Anmeldung erforderlich.
Das „Schöne-Wochenende-Ticket“ der Bahn
- Das „Schöne-Wochenende-Ticket“ ist für Einzelreisende oder bis zu 5 gemeinsam reisende Personen gedacht. Hierbei zählen Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren als 1 Person.
- Das „Schöne-Wochenende-Ticket“ gilt nur in den Zügen des Nahverkehrs. Der Name der Person mit der längsten Fahrstrecke ist unauslöschlich auf der Fahrkarte zu vermerken.
- Die Gruppenkarte gilt an dem Tag, der auf der Fahrkarte als Geltungstag angegeben ist, von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages.
Ein kurzer Ausflug oder eine längere Reise macht der ganzen Familie Spaß. Im Zug können sich Ihre …
Das „Länderticket“ als Gruppenkarte von der Bahn
- Das „Länderticket“ können Sie als Einzelreisender oder in einer Gruppe bis zu 5 gemeinsam reisenden Personen nutzen. Wie auch bei dem „Schöne-Wochenende-Ticket“ gelten Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren als 1 Person.
- Diese Gruppenkarte erlangt nur mit einem eingetragenen Namen ihre Gültigkeit. Diesen müssen Sie in Druckbuchstaben auf der Fahrkarte eintragen.
- Das „Länderticket“ gilt von 9:00 Uhr des Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. Sie können sie in allen Zügen des Nahverkehrs als Tageskarte nutzen. Dies gilt auch für angeschlossene Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften.
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