Die Grundstückshaftpflichtversicherung ist für jene Hausbesitzer wichtig, die das Haus oder auch Teile davon an Dritte vermieten. Denn diese Versicherung deckt solche Schäden ab, die der jeweilige Eigentümer fahrlässig oder auch unabsichtlich verursacht.
- 18.01.2012 Christine Spranger
Eine Grundstückshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab
- Wenn Sie Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstückes sind, dann ist es empfehlenswert, eine Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn Sie als Grundstücksbesitzer müssen die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück gewährleisten.
- Dies bedeutet, dass Sie als Besitzer auch für nicht von Ihnen selber, also für unverschuldete Schäden auf Ihrem Grundstück haften müssen.
Wann sollten Sie diese Versichung abschließen?
- Der Abschluss einer Grundstückshaftpflichtversicherung ist für Sie als Hausbesitzer empfehlenswert. Besonders dann, wenn Sie Ihr Haus ganz oder teilweise vermieten. Ihre Versicherung übernimmt dann die Regulierung von Schäden, wenn es durch Sie als Hauseigentümer entweder fahrlässig oder aber unabsichtlich zu einem Schaden kommt. Auch besonders für Eigentümergemeinschaften ist diese Versicherung dringend zu empfehlen.
- Ganz besonders wichtig für Sie ist der Versicherungsabschluss, wenn Ihre Mieter oder andere Besucher regelmäßig das Grundstück betreten. Hier können häufig Unfälle geschehen durch unabsichtliches oder fahrlässiges Verhalten, für deren Schaden Sie dann haften müssen. Sie müssen für Schadenersatzansprüche auf Ihrem Grundstück aufkommen.
- Bedenken Sie, dass gerade in den Wintermonaten viele Unfälle passieren können. Die hohe Rutschgefahr und ein extremer Schneefall sind oft die Ursachen von Schäden. Es können sich beispielsweise Dachziegel lösen und so ein vor Ihrem Haus parkendes Fahrzeug beschädigen. Dann müssen Sie haften. Auch wenn ein Hausbesucher auf Ihrer vereisten Treppe ausrutscht und sich verletzt. Hier können Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen.
Fakten beim Versicherungsabschluss
- Bedenken Sie rechtzeitig, dass die Versicherungen bei Abschluss der Grundstückshaftpflichtversicherung meist die Größe Ihres Grundstückes und auch die Länge der daran angrenzenden Straßenfront wissen wollen und halten Sie diese Zahlen parat.
- Wenn Sie also ganz sichergehen und sich gegen Schadensersatzforderungen absichern wollen, dann schließen Sie als Eigentümer eine Grundstückhaftpflichtversicherung ab.
- Eine Grundstückshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab bei unbebauten Grundstücken, vermieteten Wohnungen und Häusern sowie bei vermieteten und gewerblich genutzten Immobilien.
- Die Versicherungssumme sollten Sie immer in einer Größenordnung wählen, sodass bei Personen- und Sachschäden mit rund einer Million Euro gehaftet wird.
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Größe des Grundstücks und auch danach, ob sich darauf Bebauungen befinden.