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Grundkosten am Beispiel erklärt

Die leidige Buchhaltung gehört leider dazu.
Die leidige Buchhaltung gehört leider dazu.
Immer diese Betriebswirtschaftslehre! Doch wenn Sie später vielleicht einmal ein eigenes Unternehmen führen möchten, müssen Sie Begriffe wie Grundkosten kennen, da hilft nichts - aber vielleicht hilft Ihnen ein Beispiel beim Verstehen.

Ohne ein wenig Theorie geht es jedoch nicht. Nur wenn Sie wissen, wie der Begriff der Grundkosten einzuordnen ist, werden Sie die Beispiele für Grundkosten verstehen.

Eine kurze praktisch-theoretische Einordnung der Grundkosten

  • Wenn Sie eine Firma führen, werden Sie dabei Geld ausgeben, das ist logisch, ohne jeden Einsatz Geld verdienen ist wohl noch nicht einmal einem Magier möglich.
  • Diese Ausgabeseite beeinflusst direkt den Ertrag der Firma, wenn die Ausgaben zu hoch sind, werden Sie mit Ihrer Firma keinen Erfolg haben.
  • Also müssen Sie irgendwie überprüfen können, ob sich diese Ausgaben in einem gesunden Rahmen bewegen.
  • Dazu gibt es die Betriebswirtschaftslehre, also die Lehre vom “wirtschaften im Betrieb”, und innerhalb dieser BWL das Rechnungswesen, das Teilgebiet, das sich mit den im Betrieb entstehenden Bewegungen von Geld und Leistungen und deren Optimierung beschäftigt.
  • Weiter unterteilt wird in internes und externes Rechnungswesen. Das interne Rechnungswesen beschäftigt sich im Gegensatz zum externen Rechnungswesen, dem die Außendarstellung der Finanzsituation eines Unternehmens obliegt, mit allen innerbetrieblichen Vorgängen rund um den vom Rechnungswesen erfassten Aufgabenbereich.
  • Ein Kerngebiet des internen Rechnungswesens ist neben der Investitionsrechnung die Kosten- und Leistungsrechnung, und damit sind Sie endlich in der Nähe des Begriffs Grundkosten:
  • Wichtig ist zunächst, dass die Kosten- und Leistungsrechnung zwischen Aufwand und Kosten unterscheidet, und die Grundkosten gehören zu den Kosten.

Beispiel - diese Kosten gehören dazu

  • Ein Beispiel für Grundkosten ist der Lohn, andere typische Grundkosten sind Kosten für Steuern und Energiekosten.
  • Das besondere an dieser Art von Kosten ist, dass sie im gleichen Wert einen Aufwand verursachen, der in der Finanzbuchhaltung auf der anderen Seite verbucht wird.
  • Deshalb werden Grundkosten auch aufwandsgleiche Kosten, sie bilden also eine spezielle Kostenkategorie.
  • Wenn die Grundkosten betriebsbedingt sind und geplant ausgegeben werden (Lohn) oder in einer Periode nun einmal anfallen (Energie), haben sie auch Auswirkung auf Positionen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
  • Bei der in der Kosten- und Leistungsrechnung üblichen Unterscheidung zwischen Aufwand und Kosten gehören die Grundkosten in den Grobbereich des Zweckaufwandes, bei ihnen handelt es sich um die in einer Periode anfallenden Zweckaufwände, die komplett verrechnet werden können.
  • Andere Kostenarten sind Anderskosten und Zusatzkosten, Grundkosten und Anderskosten ergeben zusammen den Zweckaufwand, die Anderskosten können aber nicht komplett verrechnet werden.
  • Die Zusatzkosten gehören dagegen überhaupt nicht mehr zum Zweckaufwand.
  • Auch das Feld aller Aufwände ist weiter, sie umfassen außer den Zweckaufwänden auch noch die neutralen Aufwände.

Wenn Sie dauerhaft behalten möchten, was Grundkosten sind, könnten Sie sich ein Schaubild anfertigen, in denen Sie von links nach rechts Beispiele für neutrale Aufwände, Zweckaufwände und Kosten aufführen, wenn dieses Schaubild fertig ist, haben Sie die Kostenarten bestimmt im Griff.

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