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Grundbuch und Hauptbuch - Unterschied einfach erklärt

Grundbuch und Hauptbuch bilden eine Einheit.
Grundbuch und Hauptbuch bilden eine Einheit.
Beim Grundbuch finden Sie sämtliche Einträge in der Reihenfolge, im Hauptbuch sind die einzelnen Tage des Grundbuches zusammengefasst.

Das Grundbuch liegt auf dem Amtsgericht

  • Eigentlich besteht das Grundbuch aus dem Hauptbuch sowie den dazu gehörenden Urkunden und Blattern. Denn es ist ein wichtiges Dokument der Katasterämter über ein bestimmtes Grundstück. Die dazu gehörenden Urkunden setzen sich beispielsweise aus dem Kaufvertrag, einer Aufstellung über die zu erwartende Erbengemeinschaft sowie dem Darlehensvertrag zusammen.
  • Für jede einzelne Liegenschaft existieren drei separate Blätter, wobei das erste Blatt als Gutsbestandsteil A gezählt wird. Hierin sind sämtliche Daten über die betreffende Liegenschaft vermerkt. Hier können Sie sich ein Bild auf einem DIN-A1-Blatt über die Beschaffenheit des Grundstücks, die Bodenverhältnisse sowie die genauen Abgrenzungen machen. Ebenfalls können Sie hier alle erforderlichen Maße vermerken, falls es irgendwann einmal Schwierigkeiten hinsichtlich der Grundstücksgrenzen gibt.

Die anderen Blätter und das Hauptbuch

  • Das zweite Blatt „B“ wird auch als das Eigentümerblatt bezeichnet. Auf diesem Blatt sind genaue Angaben über Sie als Eigentümer niedergeschrieben. Falls Sie nicht nur allein Eigentümer für diese Liegenschaft sein sollten, sind alle Eigentümer mit dem jeweiligen Anteil an diesem Grundstück vermerkt.
  • Das Blatt „C“ wird als das Lastenblatt bezeichnet und enthält alle auf diesem Grundstück lastenden Verpflichtungen. Hierauf sind alle Gläubiger aufgeführt, welche im Fall der Nichtzahlung Anrecht auf das Grundstück haben. Dabei werden die Gläubiger in der Reihe der Hypotheken aufgeführt. Das Geldinstitut, welches die Finanzierung des Objektes genehmigt und durchgeführt hat, wird dabei als der erste Gläubiger geführt, während die Anschlussfinanzierungen erst danach in der Reihenfolge der Finanzierungen aufgeführt werden.
  • Da sich bei den Blättern „B“ und „C“ immer noch Änderungen ergeben können, werden die Blätter in der Reihenfolge Ihres Eingangs nach Jahrgang geordnet, wobei die neueste Eintragung immer obenauf liegt. Allerdings wird nicht jede Änderung der noch bestehenden Schuld jedes Jahr neu eingetragen. Wenn eine Schuld komplett getilgt wurde, wird diese ausgetragen und das neue Schuldenblatt geschrieben.
  • Das Hauptbuch ist für die Aufnahme aller Eintragungen in das Grundbuch vorgesehen und in verschiedene Katastralgemeinden aufgeteilt. Es besteht für jeden einzelnen Grundbuchkörper eine Einlage, welche je nach Katastralgemeinden mit einer eigenen Einlageziffer versehen wird.
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