Alle Kategorien
Suche

Grenzkontrollen Schweiz - das erwartet Sie beim Grenzübertritt

Freie Fahrt in die schweizer Wintersportzentren.
Freie Fahrt in die schweizer Wintersportzentren.
Die Schweiz liegt mitten in Europa, doch Mitglied der Europäischen Union ist das Land nicht. Dennoch verschließt sich das Nachbarland nicht vor der Realität. Es schottet sich nicht ab, sondern sorgt für seine und die Bürger vieler europäischer Staaten für allgemeine Reisefreiheit. Die SChweiz gehört seit Ende 2008 dem Schengen-Raum an. Seitdem gehören systematische Personenkontrollen an allen Grenzen zu Nachbarstaaten der Vergangenheit an.

Die Schweiz gehört seit dem 12.12.2008 zum sogenannten "Schengen-Raum". Damit verbunden ist für Sie die freie Fahrt an allen Schweizer Grenzübergängen. Da auch Deutschland Mitglied des Schengen-Raums ist, benötigen Sie für den Grenzübertritt, etwa für einen Urlaub, auch kein Visum oder dergleichen. Anders sieht das aus, wenn Sie beabsichtigen Ihren Lebensmittelpunkt und somit Ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlagern. In diesem Fall müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Grenzübertritt in die Schweiz ohne systematische Personenkontrollen

  • Mit dem Schengen-Abkommen werden Grenzkontrollen überwunden, die als unnatürliche Hindernisse einer europäischen Einheit im Wege stehen. Sie werden in der Schweiz trotz wegfallender Grenzkontrollen eine Erhöhung der Sicherheit wahrnehmen können, da das Land in die Sicherheitssysteme der EU eingebunden ist.
  • Dennoch ist die Schweiz ein Land mit vielen Gesetzen, die nicht immer konform mit dem EU-Recht gehen. So sind die für EU-Bürger vorteilhaften Regelungen bei einem Grenzübertritt und Aufenthalt nicht generell anwendbar.
  • Aber auch zahlreiche andere Länder gehören dem Schengen-Raum an und ermöglichen so eine (weitestgehend) kontrolllose Grenzüberquerung für Bürger der Mitgliedsstaaten bzw. für Menschen, die ein sogenanntes Schengen-Visum besitzen.

Barmittel entsprechend den zollrechtlichen Bestimmungen vor Grenzkontrollen angeben

  • Wenn Sie in die Schweiz reisen, überschreiten Sie die Außengrenzen der EU. Auch wenn die Eidgenossen dem Schengen-Raum angehören und Grenzkontrollen von Personen selten vorkommen, hat das keine Auswirkungen auf das Zollrecht.
  • Die Schweiz wird als Finanzplatz von privaten und geschäftlichen Kunden stark genutzt. Sie können bei einer Bank ein Konto eröffnen und Ihr Erspartes legal deponieren. Nicht selten erfolgt das Außerlandbringen auch zum Zwecke der Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
  • Sie sind trotz fehlender Personenkontrollen verpflichtet, Bargeld in einer Höhe von mehr als 10.000 Euro bei den deutschen Zollbehörden anzumelden.
  • Sie müssen das unaufgefordert tun. Stellt der Zoll bei Kontrollen fest, dass Sie größere Mengen an Barmitteln unangemeldet mit sich führen, wird gegen Sie ein Strafverfahren in Deutschland eröffnet.

Schweiz auf legalem Weg als privaten Finanzplatz nutzen

  • Zu den anzugebenden Barmitteln gehören neben Bargeld auch Schecks, Wertpapiere, Sparbücher, Obligationen oder fällige Zinsscheine.
  • Sie müssen sich bei einer Fahrt mit dem Auto bei der deutschen Zollverwaltung Anmeldevordrucke besorgen. Diese erhalten Sie online auf der Webseite der Zollverwaltung oder von den örtlichen Zollbediensteten.
  • Einige Besonderheiten erwarten Sie im Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr. Als Flugreisende geben Sie Ihre schriftliche Anmeldung am Gate für anmeldepflichtige Waren ab. Als Bahn- und den Seeweg nutzende Reisende geben Sie Barmittel jeweils schriftlich an.

Wenn Sie Ihr mitgeführtes Barvermögen an der Grenze zur Schweiz nicht oder falsch anmelden und Sie werden bei Grenzkontrollen erwischt, ist Ihnen das Strafverfahren sicher. Das Strafgeld kann bis zu einer Million betragen. Wird eine Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro nachgewiesen, wird eine Haftstrafe verhängt.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: