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Götz-Schuhe umtauschen - so gelingt's

Götz-Schuhe kann man nach einem Onlinekauf innerhalb von 14 Tagen umtauschen.
Götz-Schuhe kann man nach einem Onlinekauf innerhalb von 14 Tagen umtauschen.
Wer bei dem bekannten Schuhgeschäft Götz-Schuhe kauft, kann diese umtauschen. Was dafür für Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das geht, erfahren Sie in dieser Anleitung.

Götz-Schuhe nach einem Onlinekauf umtauschen

  1. Wer im Onlineshop von Götz-Schuhe gekauft hat, kann sich diese erst genau ansehen, sobald er sie erhalten hat.
  2. Ziehen Sie die Artikel an und vergewissern Sie sich, ob sie wirklich gut passen.
  3. Entscheiden Sie sich dann gegen diesen Kauf, aus welchen Gründen auch immer, haben Sie vierzehn Tage, nachdem Sie die Ware erhalten haben, das Recht zum Widerruf.
  4. Sie können den Kauf einfach widerrufen, indem Sie die Götz-Schuhe wieder einpacken, den Retourenzettel ausfüllen, den Rücksendeschein auf das Paket kleben und es wieder zum Lieferanten bringen. Sie müssen dann auch kein Porto bezahlen.
  5. So können Sie einfach und bequem umtauschen.  
  6. Sie können auch zuerst schriftlich Ihren Widerruf erklären. Das macht Sinn, wenn Sie die Ware schon dreizehn Tage haben oder am vierzehnten Tag den Widerruf erklären. Dann müssen Sie sie jedoch an den Onlineshop zurücksenden.
  7. Sie bekommen dann das bezahlte Geld inklusive der Versandkosten erstattet oder die Rechnung muss nicht mehr beglichen werden, wenn Sie die Bestellung vollständig zurücksenden.

Götz-Schuhe in der Filiale umtauschen

  • Wer  Götz-Schuhe in einer Filiale gekauft hat, kann nicht so einfach umtauschen wie beim Kauf in Onlineshop. Das liegt daran, dass Ihnen das Gesetz beim Onlinekauf ein Widerrufrecht gewährt, das Sie bei einem Kauf vor Ort nicht haben.
  • Sie können die Ware jedoch versuchen umzutauschen. Ist der Kauf erst wenige Tage oder maximal vierzehn Tage her und die Schuhe sind unbenutzt, so kann es sein, dass Sie Glück haben und der Verkäufer die Ware aus Kulanz zurücknimmt. Ein Recht haben Sie hierauf jedoch nicht.
  • Anders sieht es aus, wenn die Waren kaputt gehen oder einen Sachmangel vorweisen.
  • Dann wenden Sie sich an eine Filiale und können Nachbesserung verlangen. Nachbesserung wird aber bei einem solchen Kauf wenig Sinn machen, daher wird man Ihnen das Geld zurückgeben.
  • Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwei Jahre lang nach dem Kauf.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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