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Glücksspielsteuer - Erklärung

Die Lottogesellschaft führt 16,7 % Lotteriesteuer an den Staat ab.
Die Lottogesellschaft führt 16,7 % Lotteriesteuer an den Staat ab.
Glücksspiele bilden für den deutschen Staat eine sichere Einnahmequelle. Eine spezielle Glücksspielsteuer gibt es nicht. Sie versteckt sich in den Regelungen zur Rennwett-, Lotterie- und Sportwettsteuer sowie Vergnügungssteuer (Spielautomatensteuer). Nicht immer müssen Spiel- oder Wettteilnehmer Steuern zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind vom Innenminister beziehungsweise kommunalen Behörden genehmigte Lotterien und Tombolas steuerfrei. Dieses Recht besitzen allerdings nur gemeinnützige Vereine.

Glücksspielsteuer auf Lotto- und Wetteinsätze

Wer Lotto innerhalb des deutschen Lottosystems spielt, zahlt  in der Regel seinen Einsatz plus eine Bearbeitungsgebühr.

  • Da der Staat das Monopol am Lotto besitzt, hat er sich eine Glücksspielsteuer ausgedacht, die alle Spieler, wenn auch nur indirekt, leisten müssen. Beim Spiel Lotto 6 aus 49 geht von den Einnahmen ein Prozentsatz von 23 % für Konzessionsabgaben an das jeweilige Bundesland. Dort wird das Geld für Förderungen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt. Vom insgesamt auszuschüttenden Gewinn gehen 16,7 % Lotteriesteuern an den Staat.
  • Es gibt eine Vielzahl von Lottospielen, die Festpreise in den Gewinnklassen vorsehen. Der Prozentsatz für die Förderung ist daher individuell verschieden.
  • Sportwetten-Anbieter verfahren unterschiedlich. Während viele die 5 % Wettsteuer (seit Juli 2013) bereits bei jedem Einsatz berücksichtigen, ziehen andere die Steuer von den jeweils anfallenden Gewinnsummen ab. Dann gibt es noch Wettanbieter, die im Ausland beispielsweise in Malta sitzen, eine deutsche Lizenz besitzen und zumindest bei Online-Wetten keine Steuern erheben.

Lottogewinne nicht steuerbar - keiner Einkunftsart zugeordnet

  • Auch wenn Sie Lottogewinne in Deutschland nicht direkt versteuern müssen, trifft die Besteuerung natürlich die weiteren Erlöse. Sollten Sie im Ausland an Glücksspielen teilnehmen, gilt eine Glücksspielsteuer gemäß dem jeweiligen nationalen Recht, auch im Falle einer Gewinnausschüttung.
  • Da das deutsche Einkommensteuergesetz Spielgewinne nicht als eine Einkunftsart aufführt, gelten diese zwar nicht als steuerfrei, jedoch als nicht steuerbar. Wenn Sie Ihren Lottogewinn anlegen und dabei Gewinn erzielen, müssen Sie beispielsweise Zinserträge versteuern.

Eine Art Glücksspielsteuer ist die Spielautomatensteuer.  Diese wird im Rahmen der Vergnügungssteuer von der jeweiligen Kommune auf der Basis erzielter Umsatz erhoben. Der durchschnittliche Steuersatz auf Automaten mit Geldgewinn liegt bei etwa 17 %.

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