Gewinner-Anschreiben kritisch lesen und Gewinnansprüche sichern

Vorsicht bei dubiosen Gewinnmitteillungen Vorsicht bei dubiosen Gewinnmitteillungen
Hurra! Sie haben gewonnen? Wenn Sie ein Anschreiben erhalten haben, in dem Sie als Gewinner bezeichnet werden, sollten Sie den Text sehr kritisch lesen und sich nicht blenden lassen. Oft werden Sie nur über den Tisch gezogen.
Volker Beeden
29.12.2011 Volker Beeden
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

In unseren Briefkästen finden sich immer wieder wunderschön aufgemachte Briefsendungen, die sich als Anschreiben irgendwelcher Absender mit Fantasiebezeichnungen entpuppen. Vollmundig werden Sie informiert, dass Sie der glückliche Gewinner eines Preisausschreibens sind, und werden aufgefordert, Ihren Gewinn geltend zu machen.

Die Titulierung als Gewinner ist oft Augenwischerei

  • Überlegen Sie zunächst, ob Sie sich tatsächlich an dem betreffenden Preisausschreiben beteiligt haben. Normalerweise ist man sich einer Teilnahme bewusst. Können Sie sich an nichts erinnern, haben Sie Anlass, misstrauisch zu sein.
  • Werden Sie in dem Anschreiben beispielsweise darüber informiert, dass Sie Gewinner einer Reise in den Süden sind, müssen Sie damit rechnen, dass mit der Reise Kosten verbunden sind, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Im Ergebnis zahlen Sie mindestens den gleichen Preis, den Sie zahlen würden, wenn Sie die Reise normal gebucht hätten.
  • Ist das Einschreiben mit der Aufforderung verbunden, eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, achten Sie darauf, dass es gebührenpflichtige Telefonnummern gibt, die bei Ihrem Anruf extrem hohe Minutenpreise in Rechnung stellen und über Ihre Telefonrechnung abgerechnet werden.
  • Oft stellt sich heraus, dass Sie keinesfalls Gewinner, sondern angeblich nur berechtigt sind, als ausgewählter Teilnehmer an irgendetwas teilzunehmen.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie aufgefordert werden, den Gewinn anlässlich einer Ausflugsveranstaltung entgegenzunehmen. Hier ist im Grunde immer Betrug im Spiel. Sie kennen die Geschichte mit den Kaffeefahrten, bei denen Sie als Verbraucher zum Kauf irgendwelcher unsinniger Produkte zu überhöhten Preisen genötigt werden. Der dann oft zugleich überreichte Gewinn ist meist wertlos.

Gesetz regelt solche Anschreiben als verpflichtend

  • Sie sollten die Vorschrift des § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor Augen haben. Angesichts des unglaublichen Missbrauchs, der mit solchen Gewinnzusagen getrieben wird, hat sich der Gesetzgeber zu einer gesetzlichen Regelung veranlasst gesehen.
  • Die Vorschrift regelt, dass ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Sie als Verbraucher verschickt und durch die Gestaltung des Anschreibens den Eindruck erweckt, Sie seien Gewinner eines Preises, Ihnen diesen Gewinn aushändigen muss.
  • Da der Unternehmer den Gewinn normalerweise kaum freiwillig aushändigen wird, liegt es an Ihnen, Ihren Gewinn einzuklagen. Es gibt inzwischen eine Reihe von Urteilen, in denen solche dubiosen Unternehmer verurteilt wurden, einem Verbraucher den  angeblich versprochenen Gewinn tatsächlich auszuzahlen oder zu übergeben.
  • Wenn Ihnen eine Klage zu aufwendig ist, informieren Sie zumindest die Verbraucherzentrale über den Vorgang. Dort gibt es Möglichkeiten, gegen diese Dinge vorzugehen.
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