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Gewinn- und Verlustrechnung über Elster - so geht's

Gewinnen Sie mit Elster Steuern zurück!
Gewinnen Sie mit Elster Steuern zurück!
Egal, ob bei der monatlichen Vorsteueranmeldung oder in der Jahressteuererklärung: Die Gewinn- und Verlustrechnung gehört zum Pflichtprogramm für Selbständige und auch für Freiberufler! Mit Elster und ein wenig Organisation funktioniert das aber ganz einfach und im Handumdrehen bekommen Sie vielleicht eine kleine Rückzahlung.

Was Sie benötigen:

  • Belege
  • Taschenrechner
  • Notizen

Die Gewinn- und Verlustrechnung mit Elster erstellen

  • Die Gewinn- und Verlustrechnung mit Elster ist kein Drama. Sammeln und sortieren Sie regelmäßig Ihre Belege nach einem Ablagesystem, das Sie gut handhaben können. Sie können nach Monaten sortieren, aber auch ganz klassisch in Einnahmen und Ausgaben.
  • Machen Sie in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Angaben, für die Sie keine ordentlichen Belege haben. Sie brauchen die Originale, Kopien nimmt das Finanzamt nicht entgegen.
  • Rechnen Sie Ihre Einnahmen auf einem Notizzettel zusammen. Dazu zählen Zahlungen Ihrer Auftraggeber und der jeweilige Mehrwertsteuersatz. Auch Mieteinnahmen, Pachterträge oder Einkünfte aus Kapitalerträgen fließen hier ein.
  • Diese Angaben für die Gewinn- und Verlustrechnung machen Sie in Elster in der so genannten "Anlage EUR". Sie tragen Ihren Umsatz ein, die Mehrwertsteuer usw. und addieren diese Beträge.
  • Nun tragen Sie Ihre Ausgaben, also Ihre sogenannten Verluste, ein. Dazu zählen beispielsweise Tankrechnungen, Ausgaben für Büroausstattung - was Sie eben für Ihren Job gebraucht haben und per Beleg nachweisen können.
  • Auch diese Beträge addieren Sie zusammen und tragen sie ensprechend ein (also beispielsweise alle Tankrechnungen und Fahrkarten addieren und unter "Fahrtkosten" eintragen).
  • Die restliche Gewinn- und Verlustrechnung übernimmt das Elster-Programm. Die Werte werden automatisch berechnet und eingetragen.
  • Nun starten Sie die "Plausibilitätsprüfung" und korrigieren gegebenenfalls.
  • Erschrecken Sie nicht, wenn Sie bei Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung Verlust gemacht haben. Dann stehen die Chancen auf eine Steuerrückzahlung gut, besonders, wenn Sie Ihr Unternehmen gerade erst gestartet haben. Zum Dauerzustand sollte das jedoch nicht werden.
  • Wichtig: Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und Sie die Mehrwertsteuer für Ihren neuen Schreibtisch steuerlich geltend gemacht haben und die Ausgabe auch in der Jahressteuererklärung ausgewiesen haben, dann müssen Sie vom späteren Abzug von Abschreibungen absehen. Das wäre dann doppelter Abzug, was nicht geltend gemacht werden kann. Sie sollten also vorab entscheiden, welche Ausgaben Sie wann und wie steuerlich geltend machen möchten.
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