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Gewerbeabmeldung beim Finanzamt einreichen - so machen Sie's

Bei Verlusten ist eine Gewerbeabmeldung notwendig.
Bei Verlusten ist eine Gewerbeabmeldung notwendig. © Thorben_Wengert / Pixelio
Wenn Sie sich selbstständig gemacht haben und ein eigenes Gewerbe betreiben, so müssen Sie auch mit Rückschlägen und Problemen rechnen. Bleiben die Aufträge über eine längere Zeit aus und haben Sie nicht genügend Rücklagen, so müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel wieder aufgeben. Für diesen Zweck müssen Sie eine Gewerbeabmeldung beim zuständigen Finanzamt vornehmen.

Viele Selbstständige scheitern in den ersten Jahren

Die Selbstständigkeit ist für viele Menschen ein Traum. Sie sind Ihr eigener Boss und können so viel arbeiten wie Sie wollen. Obwohl ein eigenes Gewerbe einige Vorteile hat, so gibt es auch konkrete Nachteile gegenüber einem Angestelltendasein.

  • Für die meisten Selbstständigen ist vor allem die Anfangszeit schwer, da sie sich natürlich noch nicht genügend gefestigt haben. Im besten Fall, wenn Ihr Gewerbe sehr gut läuft und Sie genügend Aufträge haben, können Sie problemlos von Ihren Einnahmen leben.
  • Leider kann es aber auch zum entgegengesetzten Fall kommen und die Aufträge bleiben aus oder Ihre Kosten sind höher als Ihre Einnahmen. Haben Sie ein paar finanzielle Rücklagen gebildet, so stehen Sie diese Durstphase vielleicht eine gewisse Zeit durch. Ändert sich die schlechte Lage auch in Zukunft nicht, so sollten bzw. müssen Sie Ihr Gewerbe leider wieder aufgeben.
  • Haben Sie sich dazu entschlossen, Ihr Gewerbe aufzugeben und Ihre Selbstständigkeit zu beenden, so müssen Sie dafür einen speziellen Antrag ausfüllen und eine Gewerbeabmeldung beim Finanzamt einreichen.

So reichen Sie die Gewerbeabmeldung beim Finanzamt ein

  1. Als Erstes sollten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater oder einem anderen Sachverständigen zusammensetzen und abklären, ob Sie Ihr Gewerbe wirklich aufgeben müssen oder ob es noch eine Chance gibt.
  2. Ist dies nicht der Fall, so müssen Sie als Nächstes einen Termin mit dem Gewerbeamt Ihrer Gemeinde vereinbaren. Dort müssen Sie dem Beamten erklären, dass Sie Ihr Gewerbe abmelden möchten.
  3. Dieser wird dann anschließend gemeinsam mit Ihnen einen Antrag für die Gewerbeabmeldung ausfüllen. Lesen Sie sich das Formular anschließend sehr gut durch und unterschreiben Sie es.
  4. Für den Antrag ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 25 Euro fällig, diese müssen Sie direkt beim Gewerbeamt bezahlen. Die Gewerbeabmeldung wird dann anschließend von Ihrem Gewerbeamt an das zuständige Finanzamt geschickt.
  5. Später können unter Umständen auch noch weitere Kosten auf Sie zukommen, falls Sie zum Beispiel noch Ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt erfüllen müssen.
helpster.de Autor:in
Alexander Bürkle
Alexander BürkleAlexander ist IT-Systemadministrator mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik und arbeitet inzwischen als freiberuflicher Autor. Privat ist er ein leidenschaftlicher Gamer, begeisterter Aquarianer (Meerwasser) und Terrarianer (Chamäleons).
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