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Gewerbe abmelden - das müssen Sie alles erledigen

Ohne Formalitäten geht es nicht.
Ohne Formalitäten geht es nicht. © Benjamin_Thorn / Pixelio
Wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden wollen, gibt es einiges zu tun. Arbeiten Sie Ihre Checkliste ab und ersparen Sie sich zeitraubende und vorwurfsvolle Aufforderungen, noch dieses oder jenes zu tun.

Wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden wollen, müssen Sie genau wie bei der Gewerbeanmeldung einige Formalien und Pflichten berücksichtigen.

Gewerbe und Finanzamt

  • Gehen Sie zum Gewerbeamt Ihrer Gemeinde und erklären, dass Sie Ihr Gewerbe abmelden möchten. Der Beamte füllt ein Formular aus. Sie unterschreiben dieses und entrichten eine Verwaltungsgebühr von etwa 25 €.
  • Das Gewerbeamt meldet die Gewerbeabmeldung automatisch an Ihr Finanzamt.
  • Prüfen Sie, ob und inwieweit Sie Ihre steuerlichen Pflichten erfüllt haben. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, erstellen Sie Ihre letzte Umsatzsteuervoranmeldung und informieren Sie sicherheitshalber das Finanzamt, dass Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben.
  • Achten Sie am Jahresende darauf, dass Sie die Umsatzsteuerjahressteuererklärung einreichen und Ihren Gewinn oder Verlust aus selbstständiger Tätigkeit in Ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren.

Auch hier sollten Sie sich abmelden

  • Prüfen Sie, ob Sie alle Ihre Lieferanten bezahlt haben oder ob Sie selbst noch Forderungen besitzen.
  • Kündigen Sie rechtzeitig Ihre gemieteten Gewerberäume und verlangen Sie eine gezahlte Kaution vom Vermieter zurück. Machen Sie eine formelle Übergabe mit dem Vermieter.
  • Haben Sie eine GmbH oder eine UG angemeldet, müssen Sie diese formal liquidieren. Es reicht nicht, wenn Sie das Gewerbe bloß abmelden. Die Liquidation müssen Sie beim Notar beurkunden sowie im Amtsblatt veröffentlichen.
  • Melden Sie Ihr Telefon ab.
  • Löschen Sie Ihre Geschäftskonten, buchen Sie Guthaben um und gleichen Sie Salden gegebenenfalls aus.
  • Kündigen Sie Ihre Geschäftsversicherungen (betriebliche Haftpflicht, Vertrauensschadensversicherung u. ä.).
  • Melden Sie Ihr betriebliches Kfz auf Ihren Namen um.
  • Informieren Sie Ihre Geschäftspartner, dass Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beendet haben.
  • Sind Sie zahlungsunfähig oder überschuldet, brauchen Sie als Einzelkaufmann keine Insolvenz anzumelden. Insolvenzantragspflichtig sind Sie nur, wenn Sie eine GmbH oder eine UG betreiben.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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