Was das gesetzliche Sonderkündigungsrecht aussagt
Der Paragraf 5 vom StromGVV räumt jedem Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ein, sobald eine Strompreiserhöhung stattgefunden hat. Im Detail bedeutet dies:
- Ihr Stromanbieter muss Ihnen rechtzeitig mitteilen, dass die Preise erhöht werden. Daraufhin können Sie das gesetzliche Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn Sie mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden sind. In diesem Fall müssen Sie sich einen neuen Stromanbieter suchen.
- Auch wenn Ihr Stromanbieter die Vertragsbedingungen ändert, dann steht Ihnen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall müssen Sie sich ebenfalls selbstständig um einen neuen Stromanbieter umsehen, denn nach Ablauf der Kündigungsfrist erhalten Sie von Ihrem bisherigen Stromanbieter keinen Strom mehr.
Ihre Möglichkeiten bei einer Strompreiserhöhung
Wenn Ihr Stromanbieter eine Strompreiserhöhung durchführen möchte, die Sie jedoch nicht akzeptieren wollen, dann können Sie das gesetzliche Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
- Ihr Stromanbieter muss Ihnen die neuen Preise rechtzeitig mitteilen, damit Sie genügend Zeit haben, Ihren Vertrag zu kündigen.
- Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen bis zum Eintreten der Strompreiserhöhung. Tritt die Strompreiserhöhung zum Beispiel zum 1.1. ein, dann müssen Sie bis spätestens 30.11 gekündigt haben, damit die Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten wird.
- Das Kündigungsschreiben sollten Sie immer schriftlich verfassen und mit der Post versenden. Das Sicherste wäre es, wenn Sie den Brief per Einschreiben versenden.
- Vermerken Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auch Ihre Zählernummer, den Zählerstand und Ihre Vertragsnummer. Mit diesen Daten kann bei der Kündigung nichts schief gehen.
- Sicher wäre es noch, wenn Sie im Brief erwähnen, dass Sie aufgrund der Strompreiserhöhung Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Erwähnen Sie ebenfalls den Termin, zu dem Sie kündigen.
Bei Umzug können Sie den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter, unter Einhaltung der gesetzlichen …
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