Gesetzliche Ruhezeiten - Lärmbelästigung melden

Schützen Sie sich vor Lärmbelästigung. Schützen Sie sich vor Lärmbelästigung.
Die Bundesregierung hat verschiedene Rechtsverordnungen gegen Lärmbelästigungen erlassen. Sämtliche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, darunter auch die gesetzlichen Ruhezeiten, dienen dem Wohlbefinden der Bevölkerung.
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links

Die gesetzlichen Ruhezeiten dienen dem Lärmschutz

  • Die gesetzlichen Ruhezeiten dienen dem Lärmschutz und Wohlbefinden der Allgemeinheit, denn zu viel Lärm kann die Psyche belasten und krankmachen.
  • Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Lärmquellen, unter anderem Verkehrslärm, Baustellenlärm, laute Musik oder Nachbarschaftslärm.
  • Rechtlich gegen Lärmquellen vorzugehen ist allerdings gar nicht so einfach. Denn sie gelten als Lärmbelästigung, wenn man sie nicht mehr ertragen kann. Das heißt, dass jeder Fall individuell geprüft werden muss.
  • Dennoch gibt es einige verbindliche Regelungen. Dazu gehören auch die gesetzlichen Ruhezeiten. Sie betreffen die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr und alle Sonntage.
  • Wer sich nicht an die gesetzlichen Ruhezeiten hält, muss einer Anzeige wegen Lärmbelästigung rechnen.

Lärmbelästigung melden - Möglichkeiten

  • Da die Erfolgschancen bei einer Klage in den meisten Fällen nicht sehr vielversprechend sind, sollten Sie den lärmenden Nachbarn zunächst in einem Gespräch auf die Ruhezeiten hinweisen. Versuchen Sie, eine gütige Einigung zu erzielen. Stellt der Nachbar die Lärmbelästigung trotzdem nicht ein, können Sie außerdem den Vermieter und gegebenenfalls den Mieterschutzbund hinzuziehen.
  • Können Sie Ihren Nachbarn gar nicht zur Einsicht bewegen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage zu erheben. Diesen Schritt sollten Sie jedoch nicht voreilig in Betracht ziehen. Denn Sie als Kläger müssen nachweisen, dass der Nachbar durch rücksichtsloses Verhalten übermäßig gelärmt hat.

Die gesetzlichen Ruhezeiten dienen dem allgemeinen Schutz und Wohlbefinden der Bevölkerung. Wer durch vermeidlichen Lärm übermäßig belästigt wird, kann dagegen vorgehen.

Schon gesehen?

Schlagzeug dämpfen - so funktioniert´s

9bc08b0e6e4a8659066cede4e1a038a7_4
  • willy | 01.08.2011, 21:13

    Ich glaube es fehlt noch der Tipp die Polizei zu rufen. Die sollte eigentlich stets bei Lärmbelästigung zur Ruhezeit handeln. Erst wenn mehrere Male die Ruhezeit nicht beachtet wird, würde ich es dem Vermieter melden und wenn der gar nichts macht, dann würde ich klagen. Und wenn alles klappt, hört der Krach zur Ruhezeit auf. Trotzdem gute Anleitung

  • Hugo | 21.01.2012, 06:32

    Leider ist es in der Praxis so, das bei Lärmbelästigung durch Mitmieter einer Hausgemeinschaft oftmals der übermässige Konsum von Alkohol eine große Rolle spielt und die Einsicht des Verursachers oder gar die Bereitschaft zur Einhaltung der Ruhezeiten nur kurzfristig eingehalten werden, und zwar sind das genau die Minuten, wo die Polizei vor Ort ist. Dannach geht der ganze Zirkus von vorne los, es wird noch mehr "Aufgedreht" - da der Lärmende Mitmieter sich oftmals zu "Unrecht" zur Resonc gerufen fühlt. Meine Erfahrung zeigt, nur wenn SOFORT die Anzeige wegen Ruhestörung gestellt wird und der Vermieter über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wird sind Staatsanwaltschaft und Vermieter dazu Verflichtet sofortige Gegenmassnahmen zu ergreifen. Die Gleichgültigkeit - gerade dann wenn mehrere Nationalitäten unter einem Dach wohnen - ist mitlerweile so "KRASS" geworden, das bei solch einem Fehlverhalten der richtige "STRESS" erst anfängt wenn es eigendlich schon viel zu eingefahren ist und nur noch durch die Gerichte sich die Situation klären lässt. In den meisten Fällen so wie in meinem persönlichen Fall ist es sehr Ratsam sich schnellstmöglichst einen neuen Wohnraum zu suchen und genau hin zu schauen wo und mit wehm Sie unter einem Dach ziehen, den wenn sich erst mal einer "PROVOZIERT" fühlt, kann (wird) das weitere zusammenleben zum Spiesrutenlauf für beide Seiten.