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Gesetzliche Ruhezeiten in Mietwohnungen - was Sie dazu wissen sollten

Die gesetzlichen Ruhezeiten sorgen für Frieden in Mietwohnungen.
Die gesetzlichen Ruhezeiten sorgen für Frieden in Mietwohnungen.
Eines der beliebtesten Argumente für den Erwerb eines Eigenheims ist die Tatsache, dass man in Mietwohnungen mehr Rücksicht auf die Nachbarn nehmen müsse. Doch wie genau ist das eigentlich mit den gesetzlichen Ruhezeiten?

Gesetzliche Vorgaben sind verpflichtend einzuhalten

Mietstreitigkeiten sind an deutschen Gerichten zuhauf anhängig - mit kaum jemandem streiten wir Deutschen uns so gern wie mit unserem Nachbarn. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber die einzuhaltenden Ruhezeiten gleich im BGB verankert hat, um verbindliche Rahmenbedingungen festzuhalten.

  • Allerdings gibt es hier (wie immer in der Juristerei) auch wieder die berühmten Ausnahmen. So müssen Bewohner von Mietwohnungen zwar gewisse Mittags- oder Nachtruhezeiten einhalten. Aber die übliche Geräuschentwicklung durch Kinder oder auch Haustiere muss auch zu diesen Ruhezeiten seitens der Nachbarn toleriert werden.
  • Auch Geräusche, die bei der üblichen Benutzung der Mietsache entstehen, sind von den Ruhezeiten ausgenommen, sofern sie nicht unendlich ausgedehnt werden. Dem gemütlichen Wannenbad steht also selbst nachts nichts im Wege!

Die Ruhezeiten im Überblick

  • Die wohl wichtigste aller Ruhezeiten ist die Nachtruhe, deren gesetzliche Dauer von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr angesetzt ist. Sie soll den ruhigen Schlaf aller Hausbewohner sicherstellen und ist zwingend einzuhalten. Möglich ist es natürlich auch hier, die Nachbarn um Verständnis zu bitten, sollte eine größere Feier anstehen.
  • Sind dann alle ausgeschlafen, geht es ans Tagwerk. Aber nicht vor 07.00 Uhr, denn erst dann dürfen Tätigkeiten ausgeübt werden, die Lärm verursachen, der über der Zimmerlautstärke liegt.
  • Steht Bewohnern von Mietwohnungen ein Garten zur Verfügung, sind die in diesem zu verrichtenden Arbeiten wie beispielsweise Rasen mähen nicht vor 09.00 Uhr auszuführen, längstens aber bis 17.00 Uhr.
  • Müde von der ganzen Arbeit? Kein Problem - die Mittagsruhe, während der wieder Zimmerlautstärke einzuhalten ist, dauert von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Und an Sonn- und Feiertagen sollte sogar ganztägig Ruhe herrschen.

In Mietwohnungen unerlässlich: Toleranz

  • Einer der wichtigsten Grundsätze auch im Bezug auf die gesetzlichen Ruhezeiten in Mietwohnungen ist das Gebot der Toleranz. Sicherlich kann es sehr störend sein, wenn der Nachbar seine Klavierstunde unbedingt am Sonntag abhalten muss - andererseits sitzen Sie vielleicht auch in der Mittagszeit gern mal auf dem Balkon.
  • Fakt ist, dass die Mehrheit von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Mietrechts vermieden werden könnte, würden Nachbarn in wenig toleranter miteinander umgehen. Und wenn es gar nicht mehr geht: Sprechen Sie miteinander, denn nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
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