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Gesellenbrief verloren - was tun?

Eine Zweitschrift des Gesellenbriefes können Sie anfordern.
Eine Zweitschrift des Gesellenbriefes können Sie anfordern.
Sie finden Ihren Gesellenbrief nicht mehr? Eine Zweitschrift können Sie in der zuständigen Handwerkskammer kostenpflichtig beantragen.

Gesellenbrief - ein wichtiges Dokument

Wenn Sie einen handwerklichen Beruf erlernen und erfolgreich beenden möchten, steht am Ende die Gesellenprüfung an.

Nachdem die Prüfung erfolgreich bestanden wurde, wird dem Gesellen nun eine Urkunde, der Gesellenbrief, zusammen mit dem Gesellenprüfungszeugnis ausgehändigt. Die Dokumente bescheinigen offiziell den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Beide Dokumente werden von der zuständigen Handelskammer ausgestellt.

So beantragen Sie eine Zweitschrift vom Gesellenbrief

Wenn Sie Ihren Gesellenbrief verloren haben, dann können Sie bei der lokalen Handwerkskammer eine Zweitschrift beantragen. Viele Handwerkskammern bieten bereits auf der Internetseite ein PDF für den Antrag.

  1. Als erstes suchen Sie auf Handwerkskammer.de die zuständige Handwerkskammer heraus. Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes an. Die nächste Handwerkskammer wird mit den Kontaktdaten angezeigt.
  2. Besuchen Sie die Website der Handwerkskammer.
  3. Wählen Sie unter dem Reiter “Service-Center” “Formulare & Downloads”.
  4. Falls Ihre Handwerkskammer ein Formular für den Antrag auf ein Duplikat des Gesellenbriefs hat, finden Sie dieses unter den zahlreichen PDF-Dateien.
  5. Drucken Sie das Formular aus und geben Sie die geforderten Daten an.
  6. Schicken Sie den Antrag ausreichend beschriftet an die Handwerkskammer. Einen beschrifteten und frankierten Rückumschlag müssen Sie für die Zweitschrift beilegen. Bei einigen Handwerkskammern können Sie die Zweitschrift nur persönlich und mit der Vorlage des Personalausweises abholen.
  7. Die Prüfung und Bearbeitung des Antrags auf Zweitschrift beginnt, wenn Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben. Die Kosten variieren von Handwerkskammer zu Handwerkskammer. Der Betrag ist auf dem Antrag ersichtlich.

Falls Ihre Handwerkskammer keinen Vordruck für den Antrag anbietet, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Kammer. Bitten Sie um Informationen bezüglich eines Duplikatantrags für den Gesellenbrief.

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